Betrug durch Schlüsseldienste

Jeden Tag in Deutschland geschieht es unzählige Male, ein Windstoß oder eine Unachtsamkeit und in Sekundenschnelle sind Sie aus Ihrer eigenen Wohnung ausgesperrt. Befindet sich dann z.B. noch ein Baby in der Wohnung oder köchelt auf dem Herd bereits das Mittagessen, dann bleibt nicht viel Zeit, um wieder Zutritt zur Wohnung zu erlangen. Doch dass das mit den Schlüsseldiensten in den meisten Fällen nicht ganz so einfach ist, macht die Situation nicht besser. Nachfolgend erhalten Sie Ratschläge, die Sie über Ihre Rechte aufklären und was Sie tun können, wenn Sie einem Betrug erlegen sind.

Betrug durch Schlüsseldienste

Die Branche mit vielen schwarzen Schafen

Vielleicht haben Sie es auch schon bemerkt, in regelmäßigen Abständen wird im Fernsehen immer mal wieder über neue Betrugsfälle bei Schlüsseldiensten berichtet. Kaum eine andere Branche in Deutschland steht derart in Verruf. Ob diese Tatsache einzig darauf basiert, dass die Betroffenen sich meist in einer wahren Notlage befinden, kann nicht gesagt werden. Fakt ist allerdings, dass die Dienste von einem Schlüsseldienst nur sehr ungern in Anspruch genommen werden, allein aufgrund der Angst abgezockt zu werden. Seriöse Schlüsseldienste finden Sie sicherlich im Vergleich von Schlüsseldiensten.

Welche Preise sind okay und wo beginnt der Wucher?

Abhängig von Bundesland, Region, Wochentag und Tageszeit, variieren die Kosten für den Einsatz von einem Schlüsseldienst massiv. An Wochenenden, in der Nacht oder an Feiertagen müssen Betroffene mit entsprechenden Zusatzkosten rechnen, die sicherlich im Rahmen auch gerechtfertigt sind. Wird Ihnen jedoch vom Schlüsseldienst eine Rechnung vorgelegt, mit einem Preis von mehreren Hundert Euro oder sogar ein Betrag im vierstelligen Bereich, handelt es sich definitiv um Wucher und einer betrügerischen Handlung.

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An einem normalen Werktag zu üblichen Geschäftszeiten beläuft sich die Rechnung von einem seriösen Schlüsseldienst, wie z.B. dem Schlüsseldienst 24, zwischen 60 und 150 Euro. Beachten müssen Sie aber auch Anfahrtswege und wenn es sich um einen Notfall an einem Wochenende, Feiertag oder in Nachtstunden handelt, sind Preise zwischen 100 und 250 Euro durchaus gerechtfertigt. Zudem können Zusatzleistungen wie das Austauschen vom Schloss oder Aufbohren vom Zylinder, zu weiteren legitimen Kosten führen. Des Weiteren sind in Großstädten die Preise für eine Türöffnung etwas teurer, wie es auf dem Land der Fall ist.

Was der Gesetzgeber bei Betrugsfällen durch Schlüsseldienste vorsieht

Sobald Ihnen eine Rechnung in doppelter Höhe der genannten Durchschnittspreise ausgestellt worden ist, besteht in der Regel ein Fall von Wucher. Aus rechtlicher Sicht ist der Tatbestand von „Wucher“ dann gegeben, wenn Sie als Betroffener in einer Notsituation in Verbindung mit mangelnden fachlichen Kenntnissen ausgenutzt werden, was die Ausführung von Arbeiten durch den Schlüsseldienst betrifft, die nicht unbedingt von Nöten gewesen wären.

Aufgrund von Abzocke durch Schlüsseldienste gibt es bereits zahllose Gerichtsurteile. Sollten Sie ebenfalls einer solchen Betrugsmasche erlegen sein, ist es Ihnen dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Sie und Ihre Rechte entsprechend vor Gericht vertreten kann. Gleiche Möglichkeit gilt übrigens auch dann, wenn durch den Einsatz des Schlüsseldienstes eine teure Sachbeschädigung entstanden ist, welche eventuell hätte vermieden werden können und Sie aber bereits den Rechnungsbetrag beglichen haben. Ihnen steht auch dann noch frei, gerichtlich dagegen anzugehen.

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Wie Sie vorgehen können, wenn der Schlüsseldienst eine überzogene Rechnung ausgestellt hat

Ihnen stehen Mittel und Wege zur Verfügung, wenn Sie eine viel zu hohe Rechnung vom Dienstleister vorgesetzt bekommen haben. Sie müssen mit der Rechnung in so einem Fall zu einem Anwalt gehen, der die Höhe der Summe auf Korrektheit oder Wucher überprüfen wird. Sollte der Anwalt feststellen, dass die Rechnung zu hoch ist, können Sie vor Gericht ziehen bzw. rechtliche Schritte einleiten lassen.

Wie bereits erwähnt, liegt Wucher immer dann vor, wenn der ausgestellte Rechnungsbetrag doppelt so hoch ist, wie die durchschnittlichen Preise der Dienstleistung in Kombination mit dem Ausnutzen einer Notlage und entsprechender Unwissenheit.

Im Falle einer verschlossenen Tür, die Sie in eine Notsituation oder auch Zwangslage gebracht hat und der Türöffnung durch einen Schlüsseldienst, der Ihre aktuelle Situation dahingehend ausnutzt, um Ihnen eine vollkommen überhöhte Rechnung aufzuerlegen, wird der Tatbestand des Wuchers vollends erfüllt. Als rechtliche Konsequenz kann der abgeschlossene Dienstleistungsvertrag komplett als nichtig angesehen werden.

Somit kommen Sie in die Position zurück, als hätten Sie mit betreffenden Schlüsseldienst niemals einen derartigen Vertrag abgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtungen Ihrerseits sind nicht mehr gegeben oder allenfalls nur noch in der Summe, welche für die Dienstleistung gerechtfertigt ist.