Was vor einem Jahrzehnt noch undenkbar war, scheint bereits in Kürze Realität zu werden. Denn auch wenn die Legalisierung von Cannabis in Deutschland umstritten ist, plant die Bundesregierung den straffreien Erwerb und Besitz. Auch wenn dies ein enormer Schritt in Richtung Legalisierung ist, soll der freie Verkauf maßgeblich eingeschränkt bleiben. Zukunftsorientierte Unternehmen wie SynBiotic bereiten sich dennoch bereits auf einen gigantischen Markt vor.

Cannabis und das deutsche Recht
Cannabis gilt in Deutschland als nicht verkehrsfähig und damit als Droge, die nicht legal erworben werden darf. So steht es bisher im Betäubungsmittelgesetz. Wer Cannabis besitzt, macht sich daher in den meisten Fällen strafbar. Theoretisch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, je nach Menge kommt es aber meist nur zu einer Geldstrafe. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nach wie vor nicht strafbar. Um den bereits straffreien Konsum weiter in die Legalität zu bringen, hat die Bundesregierung mit Karl Lauterbach als Gesundheitsminister ein neues Papier vorgelegt, das möglichst schnell umgesetzt werden soll. Einer der wichtigsten Eckpunkte ist dabei, dass der Erwerb und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein soll. Zudem sollen über 18-Jährige auch drei Cannabispflanzen selbst anbauen dürfen.
Rückwirkende Straffreiheit
Besonders interessant dürfte das vorgelegte Paper für all jene Personen sein, die bereits aufgrund geringen Besitzes von Cannabis in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind. Denn auf Antrag sollen Verurteilungen rückwirkend aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden können. Etwaige Strafen werden übrigens nicht rückerstattet. Hinsichtlich der Straffreiheit sind auch noch zwei weitere wichtige Aspekte zu beachten. Denn der Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen und Kitas bleibt verboten und der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen ist erst ab 20 Uhr erlaubt.
Abgabe in nicht profitorientierten Anbaugemeinschaften
Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis sieht nicht nur die Entkriminalisierung von Besitz und Konsum von Cannabis vor, sondern erlaubt auch den privaten Anbau. Um den privaten Anbau zu regeln, werden sogenannte Anbauvereine eingeführt, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. In diesen Vereinen können Konsumenten Cannabis gemeinschaftlich anbauen und unentgeltlich an erwachsene Mitglieder abgeben.
Die Chancen für die Wirtschaft sind unbestreitbar
Cannabis entwickelt sich immer mehr zu einer beliebten Volksdroge, ist aber – im Gegensatz zu Nikotin oder Alkohol – noch nicht legal erhältlich. Dadurch entgeht dem Staat ein enormes finanzielles Potential. Zum einen können keine Steuern auf den Verkauf erhoben werden. Zum anderen ist die Justiz immer häufiger mit Straftaten in diesem Zusammenhang beschäftigt. Doch nicht nur für den Staat selbst wäre die Legalisierung von Cannabis ein finanzieller Anreiz. Auch der freie Markt sieht ein enormes Potenzial.
Auf Cannabis spezialisierte Unternehmen bereiten sich bereits auf den Markteintritt nach der Legalisierung vor. Lars Müller, Chef der börsennotierten SynBiotic SE, rechnet mit einem hohen Marktpotenzial, allerdings nicht unmittelbar bei den beliebten Cannabisblüten, sondern bei den für den Anbau benötigten Stecklingen. In einem Interview sagt der Cannabis-Experte: „Da wir in den geplanten Stores nach den bisherigen Gesetzesplänen kein Cannabis verkaufen dürfen, wollen wir Samen und Stecklinge anbieten“.
Gegenwind von der CSU
Auch wenn sich die Stadt München bereits als Pilotregion bereit erklärt hat, steht der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek einer Legalisierung kritisch gegenüber. Seiner Meinung nach müsse im Vorfeld über mögliche Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und vor allem Jugendliche vor dem Konsum geschützt werden. Um vor allem die junge Konsumentengruppe zu schützen, soll eine THC-Obergrenze beschlossen werden. Personen zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur noch Produkte mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent erwerben dürfen. Personen ab 21 Jahren sollen auch Zugang zu Cannabisprodukten mit 15 Prozent THC erhalten. Für Cannabis-Unternehmen könnte dies eine weitere Schwierigkeit darstellen. Denn um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können, wären ständige Ausweiskontrollen notwendig. Würde man hingegen nur Produkte mit geringerem THC-Gehalt anbieten, könnte dies die Kunden zur Konkurrenz treiben.
Bildnachweis:
- Richterhammer: Rracool_Studio on Freepik