Der 20. September ist der Weltkindertag. Dieser Tag ist in der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden in Erinnerung an die Verabschiedung der Resolution von 1954, mit der die Vereinten Nationen die Einrichtung eines Weltkindertages beschlossen haben. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen empfahl am 21. September 1954 den Mitgliedstaaten einen Kindertag einzurichten, ohne ein Datum oder die Begehungsweise zu bestimmen. Nicht nur die Bundesrepublik hat sich für den 20. September entschieden, sondern insgesamt ca. 145 Staaten haben ihn als „Feiertag der Kinder“ gewählt. Wobei die Vereinten Nationen nach der Verabschiedung der völkerrechtlich bindenden Kinderrechtskonvention (amtlich: Übereinkommen über die Rechte des Kindes) im Jahr 1989 diesen Tag, den 20. November, als „Internationalen Tag der Kinderrechte“ begehen. Aber es ist ja nicht falsch, an mehreren Tagen im Jahr an die Bedürfnisse und Rechte der Kinder zu erinnern, und die dazu notwendigen Aufgaben, Probleme und Lösungsansätze wieder in den Vordergrund zu stellen.

Trotz Corona haben sich viele Länder und Städte zu diversen Aktionen und Veranstaltungen entschlossen – eben nur anders. So hat die UNICEF in der Bundesrepublik zu einer Malaktion aufgerufen. Unter dem Motto „Kinder erobern die Straßen #wiestarkwäredasdenn“ macht die Organisation auch in Zeiten von Corona deutlich, dass die Stimmen der Kinder zählen. Als Leittragende und ohne große Stimme während der Pandemie sollen ihre Wünsche und Bedürfnisse weder überhört, noch vergessen – geschweige denn verschwiegen werden. Als Mitmach-Aktion ruft die UNICEF Kinder dazu auf, die Straßen zu bemalen, um in ihrer direkten Umgebung auf diese Art und Weise den Mitmenschen ihre Rechte, Wünsche, Bedürfnisse und Befürchtungen auf die Straße zu bringen. Damit soll das Thema bunt und laut von den Betroffenen selbst in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.
Das Motto des diesjährigen Weltkindertages lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft„. Einzelne Aktionen und Feste sind von diversen Gemeinden und Städten geplant worden, doch als gesetzlicher Feiertag ist dieser 20. September nur in einem Bundesland: Im Freistaat Thüringen. 2019 ist dieser Tag zum ersten Mal als gesetzlicher Feiertag begangen worden. Nachdem der Thüringer Landtag in Erfurt am 29. Februar 2019 mit rot-rot-grüner Mehrheit den gesetzlichen Feiertag beschlossen hatte, konnte er noch im gleichen Jahr das erste Mal gefeiert werden.
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