Online-Sportwetten und Co. werden immer beliebter – so geben mittlerweile über ein Drittel der befragten Bundesbürger regelmäßig an, im vergangenen Jahr Online-Angebote zu Glücksspielen oder Sportwetten wahrgenommen zu haben. Allein mit Wetten auf Sportereignisse haben die legalen Anbieter hierzulande über 9 Milliarden Euro im Jahr umgesetzt, Tendenz steigend. Dabei war deren Angebot streng genommen nicht erlaubt, da der deutsche Staat mit seinen Anbietern Oddset und Toto das Glücksspielmonopol innehatte. Warum dies eine rechtliche Neuregelung erforderlich machte und welche Änderungen im Bereich der Sportwetten nun von den Kunden beachtet werden müssen, fasst dieser Beitrag zusammen.

Sportwetten nun ausdrücklich erlaubnisfähig
Schon im Jahre 2010 rügte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Glücksspielmonopol, vgl. Urteil vom 08.09.2010, Az. C-316/07. Zudem waren deutsche Glücksspielanbieter in ihren Gleichheitsrechten verletzt, da über 90 % des Angebots von ausländischen Online-Casinos und Sportwetten-Vermittlern stammten, die nicht dem Zugriff der deutschen Behörden unterlagen. Daher wurde zunächst über den 1. Änderungs-Staatsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüÄndStV) versucht, in einer Probephase einzelne staatliche Konzessionen an private Anbieter zu vergeben. Der EuGH stellte hier mit Urteil vom 04.02.2016, Az. C-336/14, wiederum fest, dass die geltende Regelung noch immer kein legitimes und funktionierendes Vergabeverfahren beinhaltete. Nach langwierigen politischen Verhandlungen wurde nun daher der Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV zum 01.07.2021 beschlossen. Der neue Staatsvertrag bringt neben der Einrichtung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder vor allem eine umfassende Legalisierung von Glücksspielen und Sportwetten.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Seit dem 01.01.2023 haben nun die Länder die Kontrolle über den Glücksspiel- und Sportwettenmarkt komplett an die neu geschaffene Glücksspielbehörde (GGL) mit Sitz in Sachsen-Anhalt übergeben. Die Behörde ist dabei zuständig für die Vergabe der jetzt verpflichtenden staatlichen Konzessionen für Wettanbieter. Dabei wird die Einhaltung der Mindestanforderungen des neuen GlüStV geprüft und bei Vorliegen eine offizielle staatliche Lizenz vergeben. Die Wettanbieter müssen dabei in jedem Fall eine entsprechende Erlaubnis beantragen und schon auf ihrer Startseite auf die Erteilung der behördlichen Lizenz ausdrücklich hinweisen. Die Spieler können sich daher zukünftig darauf verlassen, dass in Deutschland angemeldete Anbieter von Bundesliga Wetten auf der sogenannten White List der GGL stehen und alle Bestimmungen zu Transparenz, Spielerschutz und der Verhinderung von Geldwäsche vollumfänglich einhalten. Wer sich daher des Angebots eines in Deutschland lizenzierten Sportwettenvermittlers bedient, kann sich ab sofort auf die Seriosität und Zuverlässigkeit dieses Anbieters verlassen.
Die Regelungen des GlüStV für Sportwetten
Der neue Glücksspielstaatsvertrag brachte zudem auch für die Spieler einige tiefgreifende Änderungen. So sind erstmals neben den reinen Ergebniswetten auch Ereigniswetten (etwa auf Anzahl der Eckstöße) bei deutschen Anbietern erlaubt. Zudem wurde nun eine umfassende Zentraldatei für den Spielerschutz eingerichtet. Dabei wird die Identität des Spielers in einer gesonderten Datei hinterlegt, die mit sämtlichen Accounts bei den Wettanbietern verknüpft wird: Dadurch soll sichergestellt werden, dass das neue monatliche Einzahlungslimit von 1.000 EUR nicht umgangen werden kann. Zudem wird so auch eine einheitliche Spielersperrdatei (OSASIS) ermöglicht, mit dem sich Spieler zur Prävention von Spielsucht innerhalb weniger Sekunden auch anbieterübergreifend selbst sperren können. Besonders tiefgreifend ist zudem die Einrichtung der Fremdsperre: Hier können Angehörige eine Sperre beantragen, wenn sie das Vorliegen einer Glücksspielsucht oder Überschuldung durch Dokumente belegen können. An der Höhe der Wettsteuer hat sich indes nichts geändert – sie beträgt laut Rennwett- und Lotteriegesetz weiterhin 5 % des Wetteinsatzes, wobei die Gewinne selbst nach wie vor steuerfrei gestellt sind.
Fazit
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber nun endlich eine gemeinschaftsrechtkonforme Ausgestaltung des Glücksspielrechts in Deutschland in Kraft gesetzt. Dabei sind nun die deutschen Anbieter zum einen nicht mehr gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz benachteiligt, zum anderen haben auch die Spieler nun mehr Kontrolle über ihr Spielverhalten. Wer sich für das Freizeitvergnügen der gelegentlichen Sportwette nun auf die Website eines in Deutschland behördlich erlaubten Anbieters begibt, kann sich zudem auf die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Angebotes verlassen.
Bildnachweis:
- Spielbank: Stefan Schweihofer