Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht einen angenehmen Ruhestand

Nach der Zeit der Erwerbstätigkeit reicht die Rente oft nicht aus, um sich langersehnte Wünsche zu erfüllen. Oft wurde ein Leben lang gearbeitet und auf vieles verzichtet. Heute wäre Zeit und Muße vorhanden, um die erträumte Weltreise in Angriff zu nehmen oder endlich das Traumauto zu kaufen. Allein – es fehlt an den notwendigen finanziellen Mitteln.

Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht einen angenehmen Ruhestand

Glücklich können sich dabei Senioren schätzen, denen es im Laufe ihres Arbeitslebens gelungen ist, ein Eigenheim zu erwerben und dieses abzubezahlen. Ihnen bietet sich die Möglichkeit eines Teilverkaufs. Sie können einen Teil ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung in liquide Mittel umwandeln und gleichzeitig bis an ihr Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben.

Der folgende Artikel beschreibt, für wen dieses Modell infrage kommt und was beim Teilverkauf zu beachten ist!

Was wird unter einem Immobilien-Teilverkauf verstanden?

Der Teilverkauf ist eine immer beliebter werdender Baustein der Altersvorsorge. Dabei wird im Gegensatz zu anderen Modellen nicht die gesamte Wohnimmobilie veräußert, sondern nur der Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig ist. Dabei können bis zu 50 Prozent des in der Immobilie gebundenen Kapitals liquide gemacht werden.

Ein Teilverkauf ist mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden, die Verkaufssumme steht in der Regel innerhalb weniger Tage zur Verfügung. Der Teilkäufer sichert dem bisherigen Eigentümer ein Nießbrauchrecht zu, das rechtssicher ins Grundbuch eingetragen wird. Dieser Umstand ermöglicht es, dass die Teilverkäufer in der gewohnten Umgebung verbleiben. Außerdem behalten sie das uneingeschränkte Recht zur Nutzung, sodass sie die Immobilie sogar vermieten können. Im Gegenzug erhält der Teilkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt.

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Für wen kommt ein Immobilien-Teilverkauf infrage?

Das Modell des Teilverkaufs ist für Menschen gedacht, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und die einen Kapitalbedarf aufweisen, der die vorhandenen finanziellen Mittel übersteigt. Diese Altersgruppe hat in der Regel einen eingeschränkten Zugang zu zinsgünstigen Bankkrediten.

Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf im Detail ab?

Von der Umsetzung her ähnelt das Modell einem Komplettverkauf. Zwar behalten sich die Anbieter vor, einen Teilverkauf nach ihren eigenen Vorgaben abzuwickeln. In der Regel lehnt sich der Ablauf aber an das folgende Schema an:

  • Registrierung bei einem Anbieter, der über einen Vergleich im Internet gefunden wird.
  • Ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter ermittelt den Wert der Immobilie. Die meisten Anbieter übernehmen das Honorar des Dienstleisters.
  • Der Anteil, der veräußert werden soll, wird ermittelt. Üblicherweise sollte die Verkaufssumme 100.000 Euro nicht unterschreiten.
  • Ein Notar erarbeitet den erforderlichen Kaufvertrag und schickt diesen den Vertragspartnern zur Ansicht zu.
  • Bei einem abschließenden Notartermin wird der Vertrag beurkundet. Der Teilkäufer wird zum stillen Miteigentümer der Immobilie und das Nießbrauchrecht des Teilverkäufers wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen.
  • Der Teilverkäufer erhält seine Wunschauszahlung.

Mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen?

Bei einem Teilverkauf müssen Immobilieneigentümer mit den folgenden Kosten rechnen:

  • Nutzungsentgelt: Die Höhe der monatlichen Gebühr orientiert sich am Wert der Immobilie. Die Anbieter stellen in der Regel jährlich zwischen 3 und 5 Prozent in Rechnung.
  • Grundsteuer: Dieser Betrag obliegt weiterhin den bisherigen Eigentümern.
  • Instandhaltung: Notwendige Sanierungen und Renovierungen sind vom Teilverkäufer zu tragen.
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Vor- und Nachteile eines Teilverkaufs

Zusammenfassend ist der Teilverkauf als natürlicher Baustein der Altersvorsorge für die Eigentümer mit folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:

Vorteile

  • Sofortige Steigerung der Liquidität ohne steuerliche Abzüge.
  • Das Nießbrauchrecht ermöglicht weiterhin die uneingeschränkte Nutzung der Immobilie bis ans Lebensende.
  • Eventuelle Mieteinnahmen bleiben erhalten.
  • Das Eintrittsalter liegt meist unter dem anderer Modelle.
  • Die Entscheidungshoheit über die gesamte Immobilie bleibt erhalten.
  • Eventuelle Erben erhalten ein Erstankaufsrecht über die veräußerten Anteile.

Nachteile

  • Die Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts.
  • Bei einem späteren Komplettverkauf wird üblicherweise eine Abwicklungsgebühr erhoben.
  • Eventuelle Instandhaltungskosten müssen komplett getragen werden.

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