90 Tage Sperre – diese provisorische „Strafe“ ist gegenüber Franz Beckenbauer von der Ethikkommission der FIFA verhängt worden.

Nach Mitteilung der Ethikkommission handelt es sich um ein mutmaßliches Vergehen gegen die Ethikkommission, das nun provisorisch geahndet worden ist, weil man nicht früh genug zu einer ordentlichen Entscheidung wird kommen können. Dabei ist nicht näher definiert worden, was denn unter „früh genug“ zu verstehen ist.
Diese Sanktionierung des Herrn Beckenbauer steht in Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft an Katar. Als 2010 über die Austragungsorte der WM 2018 und 2022 entschieden worden ist, war Herr Beckenbauer Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees. In dieser Funktion hat er auch über die Vergabe mitabgestimmt. Seit einiger Zeit werden durch die Ethikkommission der FIFA die Untersuchungen in Bezug auf Korruptionsvorwürfe bei der Doppelvergabe der Weltmeisterschaften durchgeführt. Maßgebend für die Ethikkommission ist das Ethikreglement der FIFA. Derzeit hat der US-Anwalt Michael Garcia den Vorsitz und führt die Untersuchungen. Im Rahmen dieser Untersuchungen hat Herr Beckenbauer – wie alle damaligen Exekutivkomiteemitglieder – einen Fragenkatalog zur Beantwortung zugeschickt bekommen, die er wohl nicht beantwortet hat.
Wie der Pressemitteilung der FIFA-Ethikkommission zu entnehmen ist, hat Herr Beckenbauer trotz wiederholter Anfragen es an der notwendigen Kooperation mangeln lassen, in einem persönlichen Interview oder schriftlicher Fragenbeantwortung die Ethikkommission bei ihrer Untersuchung zu unterstützen. Diese Fragen soll er sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erhalten haben. Damit wird nicht nur die Einleitung eines offiziellen Untersuchungsverfahren unter Vanessa Allard, einem Mitglied der Untersuchungskammer, begründet, sondern auch die vom Vorsitzenden der Untersuchungskammer beantragten und vom Vizevorsitzenden der Spruchkammer, Alan Sullivan, ausgesprochenen provisorischen Sperre.
Da der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert den Vorsitz der FIFA-Spruchkammer inne hat, ist er nach Angaben der FIFA in dieser Sache gemäß Art 35 Abs 2 lit. c in den Ausstand getreten.
Ethikkommission:
Untersuchungskammer:
Vorsitz Michael Garcia (USA)
Stellvertreter Cornel Borbely (Schweiz)
Mitglieder:
Robert Torres (Guam); Jorge Ivan Palacio (Kolumbien); Noel Le Graet (Frankreich); Ahmed Yahya (Mauretanien); Vanessa Allard (Trinidad und Tobago); Nik Davidson (Neuseeland)Spruchkammer:
Vorsitz Hans-Joachm Eckert (deutschland)
Stellvertreter Alan Sullivan (Australien)
Mitglieder:
Juan Pedro Damiani (Uruguay); Abdoulaye Diop (Senegal); Yngve Hallen (Norwegen); Jack Kariko (Papua-Neuguinea); Liu Chi (VR China); Alan Rothenberg (USA)
Die provisorische Sperre Beckenbauers bezieht sich auf jede nationale und internationale Tätigkeit im Fußball und beruht auf Art. 83, Abs. 1 Ethikreglement der FIFA.
FIFA-Ethikkommission, Pressemitteilung vom 13. Juni 2014