Gerichtsmediziner: In welchen Fällen kommt ihre Arbeit zum Einsatz

Immer nur die spektakulärsten Fälle auf dem Seziertisch – so sieht die Arbeit der Gerichtsmediziner und Gerichtsmedizinerinnen in den Medien aus. Aber stimmt diese Darstellung mit der wissenschaftlichen Wirklichkeit überein? Was machen Gerichtsmediziner den ganzen Tag über, in wessen Auftrag werden sie tätig und vieles mehr rund um die Gerichtsmedizin, gibt es hier nachzulesen.

Gerichtsmediziner: In welchen Fällen kommt ihre Arbeit zum Einsatz

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Wie der rechtsmedizinische Arbeitsalltag oder die Voraussetzungen zum Beruf des Rechtsmediziners aussehen, glauben große Teile der Bevölkerung aus dem Fernsehen zu wissen. Ob Tatort, CSI, Der letzte Zeuge oder Medical Detectives – seit Jahrzehnten boomt die Gerichtsmedizin als Gerne für TV-Serien und Filme. Doch meist ist die Fantasie mit der Filmindustrie durchgegangen. Denn der Beruf ist in der Realität nicht ganz so spektakulär. Lediglich rund 300 Rechtsmediziner und Rechtsmedizinerinnen arbeiten in Deutschland und beim Nachwuchs ist der Beruf auch nicht sonderlich begehrt. Weil etwa ein bis zwei Prozent der Verstorbenen hierzulande obduziert werden, führt jede Gerichtsmedizinerin beziehungsweise jeder Gerichtsmediziner im Laufe der Berufslaufbahn eine vierstellige Zahl an Obduktionen durch. Nur wenige davon sind tatsächlich spektakulär und als Inspiration für Film und Fernsehen geeignet.

Was sind Rechtsmediziner und wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?

Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner sind ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die eine Art Vermittlerrolle zwischen der Medizin und der Justiz einnehmen. Um im Bereich Rechtsmedizin (auch forensische Medizin genannt) arbeiten zu können, haben sie anschließend an das Medizinstudium eine mehrjährige Facharzt-Weiterbildung in der Rechtsmedizin absolviert. Diese Facharztausbildung befähigt sie dazu, medizinisches Fachwissen für die Justiz verständlich darzulegen, damit die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler rechtliche Fragestellungen lösen können. Einfacher ausgedrückt, kommen Rechtsmediziner auf Auftrag der Staatsanwaltschaft beziehungsweise des Gerichts zum Einsatz, wenn eine Todesursache nicht natürlich erscheint. Dabei geht es um die Beantwortung der Frage: Fremdverschulden – ja oder nein?

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Liegt eine Todesursache völlig im Dunkeln, werden die rechtsmedizinischen Profis, die übrigens an der Universität oder einer speziellen Behörde für Rechtsmedizin und nicht zu Gericht oder bei der Polizei ihrer Arbeit nachgehen, tätig. Mit unterschiedlichen Methoden versuchen sie, die letzten Minuten vor dem Tod zu rekonstruieren, um so aufzuklären, warum es zum Ableben kam. Das gilt übrigens auch dann, wenn der oder die Verstorbene sichtbare Wunden aufweist. Manchmal gehört ein Außeneinsatz dazu, bei dem Spuren am Fundort der Leiche gesichert werden. Meist arbeiten Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner aber in einem Sektionssaal und die Ermittlungsarbeit im Feld übernimmt die Polizei.

Die Basis der rechtsmedizinischen Arbeit bildet die Obduktion, auch Leichenschau genannt. Eine solche angeordnete Obduktion wird gemäß den Vorschriften der Strafprozessordnung stets zu zweit durchgeführt. Mindestens eine Rechtsmedizinerin beziehungsweise ein Rechtsmediziner ist beteiligt. Für die Obduktion werden alle Körperhöhlen einer Leiche geöffnet und die innen liegenden Organe untersucht. Diese Untersuchung erfolgt mit bloßem Auge und mikroskopisch. Im Rahmen der Obduktion werden auch unterschiedliche Gewebeproben entnommen, die für toxikologische, serologische und andere Laboruntersuchungen genutzt werden. Mittels dieser Tests lassen sich auch unsichtbare Todesursachen, wie beispielsweise Gifte feststellen.

Wenn eine Leiche in die Rechtsmedizin kommt, bei der die Todesursache unklar ist, müssen Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner die Ermittlungsthese völlig offenlassen. Schließlich können unterschiedliche Gründe zum Tode geführt haben. Deshalb werden zahlreiche Tests parallel durchgeführt. Insgesamt geht es darum zu klären, ob es sich um eine natürliche oder nicht-natürliche Todesursache handelt, was die Todesart war, wann der Todeszeitpunkt war und manchmal auch, was die Identität der oder des Verstorbenen ist. Die Identität muss immer dann festgestellt werden, wenn eine Leiche ohne Ausweispapiere gefunden wird. In solchen Fällen kann ein DNS-Test helfen. Weil die Obduktion von der Justiz beauftragt wird, ist ein Einverständnis der Angehörigen grundsätzlich nicht nötig, auch bei Personen, deren Identität bekannt ist.

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Nicht immer landen Menschen auf dem Seziertisch, die erst kürzlich verstorben sind. Manchmal werden auch Leichen untersucht, die bereits jahrelang beerdigt waren. Wenn Zweifel daran aufkommen, dass ein Tod nicht durch natürlichen Gründe zu erklären ist, werden Leichen exhumiert, um sie zu obduzieren.

Anschließend an die Obduktion und alle damit verbundenen Tests müssen Rechtsmediziner alle Befunde im Obduktionsbericht akribisch dokumentieren. Die Dokumentation ist ein wichtiger Teil der Arbeit, da die Befunde für die Erstellung von gerichtlichen Gutachten herangezogen werden. Diese Gutachten dienen der Justiz dazu, zu entscheiden, ob der Tod fremd verschuldet war oder nicht. Das heißt: Was eine Rechtsmedizinerin oder ein Rechtsmediziner mit wissenschaftlichen Methoden in Erfahrung bringt, kann darüber entscheiden, ob ein anderer Mensch als Täter oder Täterin überführt und bestraft wird. Im Rahmen der Strafermittlungen übernehmen Gerichtsmediziner auch die Funktion eines Sachverständigen und stellen der Justiz ihre Befunde dann persönlich vor oder beantworten Rückfragen.

Fazit

Der Beruf als Rechtsmediziner oder Rechtsmedizinerin ist dank zahlreicher TV-Formate sehr bekannt. Die Wirklichkeit bilden Krimiserien jedoch nicht ab. In der Realität jagt kein spektakulärer Fall den nächsten, stattdessen findet die Arbeit in der Rechtsmedizin auf methodische und akribische Weise statt. Das ist wichtig, denn die Befunde zu Todesursache, Todesart und Todeszeitpunkt spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunft eines Lebenden: des Täters oder der Täterin.

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