Zur Zeit ist die Erhebung „Gewalt gegen Frauen“ der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in aller Munde. Gerade die enorm hohen Prozentzahlen von betroffenen Frauen (auch in der Bundesrepublik) machen schon nachdenklich. Deshalb sollte über diese Erhebung eigentlich auch ein Artikel in der Frauenrechtskonvention erscheinen. Doch bei näherem Hinsehen erscheinen die Fragen, die an die Frauen gestellt worden sind, nicht gezielt auf das Thema abgestimmt zu sein. Aber jeder soll sich selbst eine Meinung dazu verschaffen.
Hier die Fragen der Europäischen Grundrechteagentur:
Körperliche Gewalt
- Wie oft haben Sie es seit Ihrem 15. Lebensjahr erlebt, dass Ihnen jemand eines der folgenden Dinge angetan hat?
- Sie geschubst oder gestoßen?
- Sie mit der flachen Hand geschlagen?
- mit einem harten Gegenstand nach Ihnen geworfen?
- Sie gepackt oder an den Haaren gezogen?
- Sie mit der Faust oder einem harten Gegenstand geschlagen oder Sie getreten?
- Ihnen Verbrennungen zugefügt?
- versucht, Sie zu ersticken oder zu strangulieren?
- Sie mit einem Messer verletzt oder auf Sie eingestochen, oder auf Sie geschossen?
- Ihren Kopf gegen etwas geschlagen?
Sexuelle Gewalt
- Wie oft haben Sie es seit Ihrem 15. Lebensjahr erlebt, dass Ihnen jemand eines der folgenden Dinge antut?
- Sie durch Festhalten oder durch Zufügen von Schmerzen zum Geschlechtsverkehr gezwungen
- Unabhängig von der vorherigen Antwort versucht, Sie durch Festhalten oder durch Zufügen von Schmerzen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen?
- Sie unabhängig davon gezwungen, an irgendeiner Form von sexueller Aktivität teilzunehmen, als Sie nicht wollten oder nicht in der Lage waren, dies abzulehnen
- Oder haben Sie sexuellen Handlungen zugestimmt, weil Sie Angst hatten vor dem, was geschehen könnte, wenn Sie sich weigern?
Psychische Gewalt
- Wie oft Ihr derzeitiger/Ex-Partner Ihrer Meinung nach…
- Versucht hat, Sie davon abzuhalten, Freunde zu treffen?
- Versucht hat, Ihren Kontakt mit Ihrer Familie oder Verwandten zu beschränken?
- Darauf besteht, zu wissen, wo Sie sich aufhalten, und zwar so, dass dies über ein allgemeines Interesse hinausgeht?
- Wütend wird, wenn Sie mit einem anderen Mann / einer anderen Frau sprechen? (Entsprechend dem Geschlecht des Partners)
- Sie der Untreue verdächtigt?
- Sie davon abhält, Entscheidungen zu finanziellen Belangen der Familie zu treffenund selbstständig einkaufen zu gehen?
- Ihnen verbietet, außerhalb des Hauses/der Wohnung zu arbeiten?
- Ihnen verbietet, das Haus zu verlassen, nimmt Ihnen die Autoschlüssel ab oder schließt Sie ein?
- Wie oft Ihr derzeitiger/Ex-Partner Ihrer Meinung nach…
- Sie vor anderen Leuten herabgesetzt oder gedemütigt hat?
- Sie unter vier Augen herabgesetzt oder gedemütigt hat?
- Dinge getan hat, um Sie absichtlich zu verängstigen oder einzuschüchtern, zum Beispiel durch Schreien oder Kaputtmachen von Gegenständen?
- Sie gezwungen hat, gegen Ihren Willen pornografisches Material anzusehen?
- Damit gedroht hat, Ihnen die Kinder wegzunehmen?
- Damit gedroht hat, Ihre Kinder zu verletzen?
- Ihre Kinder verletzt hat?
- Damit gedroht hat, jemand anderen, der Ihnen wichtig ist, zu verletzen oder zu töten?
- Bitte sagen Sie mir […], wie oft dies vorgekommen ist. Ihr derzeitiger/Ex-Partner hat…
- damit gedroht, Sie körperlich zu verletzen?
Stalking
- Sie waren vielleicht schon einmal in einer Situation, in der sich die gleiche Person Ihnen gegenüber wiederholt beleidigend verhalten oder Sie bedroht hat. Bitte denken Sie bei der Beantwortung der nächsten Fragen sowohl an Ihren derzeitigen und mögliche frühere Partner als auch an andere Menschen. Haben Sie es seit Ihrem 15. Lebensjahr/in den letzten 12 Monaten schon einmal erlebt, dass die gleiche Person Ihnen wiederholt eines oder mehrere der folgenden Dinge angetan hat:
- Ihnen E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder Sofortnachrichten geschickt, die beleidigend waren oder Drohungen enthielten?
- Ihnen Briefe oder Karten geschickt, die beleidigend waren oder Drohungen enthielten?
- Sie angerufen und Sie dabei beleidigt oder bedroht oder geschwiegen?
- Beleidigende Kommentare zu Ihrer Person im Internet veröffentlicht?
- Intime Fotos oder Videos von Ihnen im Internet oder per Handy weiterverbreitet?
- Vor ihrem Haus, Ihrer Arbeitsstätte oder Schule herumgelungert oder auf Sie gewartet, ohne berechtigten Grund?
- Sie absichtlich verfolgt?
- Ihr Eigentum absichtlich sabotiert oder zerstört?
Sexuelle Belästigung
- Nun folgen einige Fragen zu Erfahrungen, die eine Frau machen könnte. Vielleicht haben Sie es schon erlebt, dass Menschen sich Ihnen gegenüber in einer Weise verhalten haben, die Sie als unerwünscht und beleidigend empfanden. Wie oft haben Sie in den letzten 12 Monaten Folgendes erlebt:
- Unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder Küsse?
- Zweideutige/sexuell anzügliche Kommentare oder Witze, durch die Sie sich angegriffen/beleidigt fühlten?
- Unangemessene Einladungen zu einem Rendezvous?
- Aufdringliche Fragen zu Ihrem Privatleben, durch die Sie sich angegriffen/beleidigt fühlten?
- Aufdringliche Kommentare zu Ihrem Aussehen, durch die Sie sich angegriffen/beleidigt fühlten?
- Unangemessenes Starren oder anzügliche Blicke, durch die Sie sich eingeschüchtert fühlten?
- Jemand schickte oder zeigte Ihnen sexuell eindeutige Bilder, Fotos oder Geschenke, durch die Sie sich angegriffen/beleidigt fühlten?
- Jemand hat sich unsittlich vor Ihnen entblößt?
- Jemand hat Sie gegen Ihren Willen genötigt, pornografisches Material anzusehen?
- Unerwünschte, sexuell eindeutige E-Mails oder SMS, die Sie angegriffen/beleidigt haben?
- Unangemessene Annäherungsversuche auf den Internetseiten sozialer Netzwerke wie Facebook oder in Internet-Chatrooms, die Sie angegriffen/beleidigt haben?
Erfahrung von sexueller Gewalt in der Kindheit
- Wie oft hat ein Erwachsener – das heißt, jemand, der 18 Jahre oder älter war – Ihnen VOR Ihrem 15. Lebensjahr eines oder mehrere der folgenden Dinge angetan, obwohl Sie dies nicht wollten?
- seine/ihre Genitalien vor Ihnen entblößt
- Sie genötigt, vor irgendeiner anderen Person oder für Foto- bzw. Videoaufnahmen oder eine Internet-Webcam nackt zu posieren
- Ihren Intimbereich – Genitalien oder Brüste – berührt
- Sie zum Geschlechtsverkehr mit ihm/ihr genötigt
Erfahrung von körperlicher Gewalt in der Kindheit
- Wie oft hat ein Erwachsener – das heißt, jemand, der 18 Jahre oder älter war – Ihnen VOR Ihrem 15. Lebensjahr eines oder mehrere der folgenden Dinge angetan:
- Sie mit der flachen Hand geschlagen oder an den Haaren gezogen, sodass es Ihnen wehgetan hat?
- Sie sehr hart geschlagen, sodass es Ihnen wehgetan hat?
- Sie sehr fest getreten, sodass es Ihnen wehgetan hat?
- Sie mit einem Gegenstand wie einem Stock, Rohrstock oder Gürtel sehr hart geschlagen, sodass es Ihnen wehgetan hat?
- mit etwas auf Sie eingestochen oder Sie mit einem Messer verletzt, sodass es Ihnen wehgetan hat?
Erfahrungen von psychologischer Gewalt in der Kindheit
- Wie oft hat ein erwachsenes Familienmitglied – das heißt, jemand, der 18 Jahre oder älter war – Ihnen VOR Ihrem 15. Lebensjahr eines oder mehrere der folgenden Dinge angetan:
- Ihnen gesagt, dass Sie nicht geliebt werden?
- Gesagt, dass sie wünschten, Sie wären nie geboren worden?
- Damit gedroht, Sie zu verlassen oder Sie aus dem Haus der Familie zu werfen?
- Irgendein Erwachsener: damit gedroht, Sie schwer zu verletzen oder Sie zu töten?
Diese Fragen wurden in jedem Mitgliedstaat der EU durchschnittlich 1500 Frauen im Alter zwischen 18 und 74 Jahren gestellt.
- 33 % der Frauen haben im Alter über 15 körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. 22 % haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt.
- 43 % der Frauen waren psychischer Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt.
- 33 % der Befragten waren in der Kindheit von körperlicher oder sexueller Gewalt durch Erwachsene betroffen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen als schwere Menschenrechtsverletzung einzustufen ist. So ist eine solche Studie durchaus eine Möglichkeit, dieses Thema wieder massiv in den Vordergrund zu stellen. Ebenso können die Stellungnahmen der FRA zu den Ergebnissen der Studie zu einer Verbesserung der Situation in Europa beitragen.
Auch der Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, und die möglichst schnelle Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der EU ist durchaus positiv.
Nach Angaben der FRA ist diese Studie u.a. durchgeführt worden, weil politische und praxisbezogene Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen oftmals nicht ausreichend durch umfassende Daten untermauert sind. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der in Istanbul am 11. Mai 2011 vom Europarat verabschiedet wurde, und in Kraft treten wird, wenn zehn Staaten (darunter mindestens acht Mitglieder des Europarats) den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit (Stand 6. März 2014) haben die Konvention 24 Staaten unterzeichnet, aber nur 8 ratifiziert. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich unterzeichnet und das mit einem Vorbehalt….











