Immer mehr Studierende greifen in ihrem Leben mindestens einmal auf akademisches Ghostwriting zurück. Einige haben private Probleme zu bewältigen, andere haben Schwierigkeiten, Beruf und Studium zu vereinbaren und wieder andere kommen mit einem bestimmten Thema nicht zurecht. Ein Ghostwriter übernimmt ganz unterschiedliche Aufgaben. Eine komplett vorgefertigte Arbeit einzureichen, ist untersagt, richtig eingesetzt ist akademisches Ghostwriting jedoch völlig legal und eine echte Hilfe. Dieser Artikel erklärt, in welchem Rahmen akademisches Ghostwriting legitim und sinnvoll ist.

Individuelle Gründe für die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter
Es gibt unzählige Gründe, aus denen sich Studierende an eine Ghostwriting-Agentur wie z. B. „Business And Science“ wenden und Unterstützung bei einer Abschlussarbeit einholen. Einige haben im Laufe ihres Studiums mit persönlichen Schicksalsschlägen zu kämpfen und müssen diese zunächst bewältigen, bevor sie sich dem akademischen Schreiben wieder selbst zuwenden können. Andere bekommen während des Studiums ein Kind und haben Schwierigkeiten, Beruf, Familie und Studium miteinander in Einklang zu bringen. Wieder andere kommen mit einem bestimmten Thema oder Fach nicht zurecht und wollen dieses einfach nur hinter sich bringen. In all diesen Fällen kann die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter fruchtbar sein.
Die Idee hinter einer solchen Kooperation besteht darin, sich in einer schwierigen Situation helfen zu lassen. Keinesfalls ist es legitim, sämtliche Arbeiten einfach an einen externen Schreiber auszulagern und sich selbst mit den Inhalten gar nicht zu beschäftigen. Wer jedoch Schreibblockaden hat oder in Zeitnot gerät, kann sich in einer bestimmten Situation Hilfe holen und das Studium ohne Störungen weiter vorantreiben.
Hilfe bei der Bachelorarbeit
Bei der Erstellung einer Bachelorarbeit ist es absolut legitim, sich professionelle Hilfe von Ghostwritern zu holen. Wie intensiv die Auslagerung von Aufgaben erfolgt, hängt von der individuellen Situation der Studierenden ab. Einige lagern lediglich die Literaturrecherche aus, andere lassen sich ein Exposé oder eine Gliederung erstellen. Wieder andere nutzen ein Lektorat, um ihre bisher geschriebenen Passagen überprüfen zu lassen.
Einige Studierende haben bereits einen Gutteil ihrer Arbeit geschrieben, kommen aber bei einem bestimmten Kapitel nicht weiter. Hier können sie sich punktuell Hilfe von Ghostwritern holen. Andere haben grundlegende Schwierigkeiten mit ihrer Bachelorarbeit und brauchen daher an vielen Stellen Hilfe. Die verschiedenen Ghostwriting-Agenturen bieten individuelle Leistungen, die teils modular miteinander kombiniert werden können. Somit ist es möglich, die Hilfe bei der Bachelorarbeit auf den eigenen Bedarf zuzuschneiden. Wer eine Bachelorarbeit schreiben lassen möchte, sollte daher genau wissen, welche Leistungen benötigt werden und wie schnell die fertigen Texte verfügbar sein müssen.
Ein Ghostwriter übernimmt vielfältige Aufgaben

Ghostwriter kennen sich im akademischen Betrieb aus und können daher alle Aufgaben erledigen, die beim Erstellen einer Abschlussarbeit erforderlich sind. Hierzu gehört beispielsweise die Literaturrecherche. Einige Studierende haben kein Problem damit, akademische Texte zu lesen und die Inhalte sachgerecht in Schriftform wiederzugeben. Sie finden es jedoch schwierig, geeignete Literatur zu finden, die zu einem bestimmten Thema passt. Hier kann ein Ghostwriter helfen, indem die Literatur herausgesucht wird, die für das jeweilige Projekt entscheidend ist.
Ebenso kann es hilfreich sein, sich eine Gliederung der einzelnen Kapitel erstellen zu lassen. Wenn die Studierenden erst einmal eine grobe Vorstellung davon haben, was in den einzelnen Kapiteln stehen soll, fällt es Ihnen leichter, diese eigenständig zu verfassen. Ebenso ist ein Ghostwriter in der Lage, komplette Kapitel oder eine ganze Bachelorarbeit zu schreiben. Gerade Studierende, die in persönlichen Ausnahmesituationen sind oder sich im Rahmen einer Abschlussarbeit überfordert fühlen, sind für eine solche Unterstützung dankbar.
Fremde Arbeiten dürfen nicht als eigene ausgegeben werden
Immer wieder stellt sich die Frage, ob und inwiefern akademisches Ghostwriting legal ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu klar geurteilt, dass Kooperationen zwischen Studierenden und Ghostwritern per se nicht verboten sind. So wie Politiker reden schreiben oder Kunden Ratgeber erstellen lassen und dann unter eigenem Namen veröffentlichen, so ist auch eine Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Ghostwritern kein Problem.
Schwierigkeiten treten erst dann auf, wenn Studierende die vom Ghostwriter erstellten Texte 1:1 als ihre eigenen ausgeben. Gerade bei einer Bachelorarbeit ist es an den meisten Universitäten nötig, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass die vorliegende Arbeit eigenständig erstellt wurde und geistiges Eigentum der Studierenden ist. Wer eine solche Erklärung unterschreibt und dann fremdes Gedankengut einreicht, macht sich strafbar.
Bei richtiger Verwendung ist akademisches Ghostwriting legal
Wer das akademische Ghostwriting richtig einsetzt, profitiert davon enorm. So ist es beispielsweise möglich, sich einzelne Kapitel schreiben oder Gliederungen erstellen zu lassen. Diese können dann als Grundlage der eigenen Arbeit dienen. Wer beispielsweise bei einem Thema Schwierigkeiten bei bestimmten Formulierungen hat oder nicht so leicht Sinnzusammenhänge herstellen kann, findet Unterstützung durch die Arbeit eines Ghostwriters. Wer diese als Grundlage für die eigene Arbeit nutzt und mit dem fertigen Text weiterarbeitet, kann dies bedenkenlos tun.
Gelegentlich werden die Arbeiten von Ghostwritern genutzt, um im akademischen Betrieb voranzukommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Referate zu einem bestimmten Thema gehalten werden sollen. Wenn die zusammengestellten Informationen eines Ghostwriters nicht einfach nur abgelesen werden, sondern als Fundament eines eigenen Referats dienen, spricht nichts hiergegen. Wichtig ist es, eine Eigenleistung zu erbringen, die über die reine Arbeit des Ghostwriters hinausgeht.
Die Ghostwriter selbst machen sich mit ihrer Arbeit nicht strafbar
Ghostwriter machen sich mit ihrer Arbeit nicht strafbar. Es ist rechtlich legitim, eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu unterzeichnen. Hierin wird zumeist festgehalten, dass der Ghostwriter Stillschweigen über seine Urheberschaft an einem Text zu bewahren hat. Da diese Praxis auch in anderen Zusammenhängen wie Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gang und gäbe ist, kann eine vergleichbare Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Ghostwritern ebenfalls nicht verboten werden.
Fazit
Grundsätzlich ist akademisches Ghostwriting legal. Schwierigkeiten können erst dann auftreten, wenn die entstandenen wissenschaftlichen Werke missbräuchlich verwendet werden. Wer die Arbeit eines Ghostwriters hingegen als Anregung und Gedankenanstoß nutzt, um selbst zu arbeiten und eigene Texte zu erstellen, kann dies bedenkenlos tun. Der Umgang mit den fremden Texten entscheidet darüber, ob diese legitim sind oder nicht. Die Arbeit der Ghostwriter selbst ist rechtlich zulässig und Kooperationen mit Studierenden grundsätzlich kein Problem.