Immer mehr Transaktionen werden über das Internet abgewickelt – vom Online-Banking über das Hochladen von Dokumenten bis hin zum Download von Filmen und Videos. Das Internet bietet viele Möglichkeiten, birgt aber auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde mit dem IT-Recht ein eigener Rechtsbereich geschaffen.

Welche Bereiche umfasst das IT-Recht?
Das IT-Recht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die Internet-Nutzung. Da es mit verschiedenen Teilbereichen anderer großer Rechtsgebiete verbunden ist, lässt es sich häufig schwer einordnen. Dazu gehören zum Beispiel das Kapitalmarkt- und Bankrecht, das Medienrecht und das Verwaltungsrecht.
Aus diesem Grund wurden diverse gesetzesübergreifende Verordnungen und Bestimmungen für das IT-Recht erarbeitet, die sich mit den einzelnen Gebieten detailliert beschäftigen. Aufgrund der Aktualität haben sich viele Rechtsanwälte inzwischen auf das IT-Recht spezialisiert. Auch verschiedene Rechtsanwälte in Trier tragen einen entsprechenden Fachanwaltstitel und beraten private und geschäftliche Kunden in diesem Bereich.
Welche Gesetze und Rechtsverordnungen sind für das IT-Recht von Bedeutung?
Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutz spielen im IT-Recht eine große Rolle. Aber auch bestimmte Gesetze wie das Telekommunikations- und das Telemediengesetz sind in dem Rechtsbereich relevant. Ein Überblick:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das Bundesdatenschutzgesetz regelt in Deutschland das Datenschutzrecht. Das Gesetz ist äußerst komplex und wird kontinuierlich angepasst.
- Telemediengesetz (TMG): Das Telemediengesetz bezieht sich auf sämtliche elektronischen Kommunikations- und Informationsdienste. Deshalb wird es im IT-Recht häufig auch als Internetgesetz oder Internetrecht bezeichnet. Es schließt alle denkbaren Online-Dienste ein, von Blogs und E-Mails über Suchmaschinen und Podcasts bis hin zu Online-Shops.
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Neben dem IT-Recht reguliert das Telekommunikationsgesetz die Telekommunikation. Außerdem sorgt es dafür, dass Telekommunikationsleistungen fortdauernd gewährleistet werden.
- IT-Sicherheitsgesetz: Im Juli 2015 trat das „IT-Sicherheitsgesetz“ in Kraft. Sein Ziel besteht darin, die IT-Sicherheit zu verstärken. Die im Gesetz enthaltenen Rahmenbedingungen betreffen alle Webseitenbetreiber. Nach Ansicht der Bundesregierung haben die Sicherheit im Internet und die Sicherheit sämtlicher IT-Systeme beziehungsweise der kritischen Infrastruktur höchste Priorität. Demnach sind vor allem Unternehmen wie Energieversorger, Krankenhäuser oder Banken vor Cyberangriffen zu schützen.
Neben den genannten Gesetzen stehen insbesondere die Rechtsgebiete „Urheberrecht“ und „Domainrecht“ in direkter Verbindung mit dem IT-Recht.
Urheberrecht
Beim Urheberrecht, geregelt durch das Urheberrechtsgesetz, handelt es sich um ein subjektives Recht. Es kommt einem Urheber zugute, um dessen persönliches und geistiges Eigentum zu schützen. Dies kann eine wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit, aber ebenso ein literarisches Werk sein. Auch Computerprogramme und andere Dinge zählen dazu.
Domainrecht
Bei einer Domain handelt es sich um die Internetadresse einer Webseite. Sie hilft dem Seiteninhaber, sich und seine Dienstleistungen im Internet zu präsentieren. Für die Vergabe und Nutzung von Domains hat der Gesetzgeber im Rahmen des Domainrechts einige Regelungen geschaffen. Zum einen betreffen Rechtsfragen zu einer Internetadresse auch das Namensrecht in Bezug auf die Unterscheidbarkeit. So sollten beispielsweise keine Namen genutzt werden, weil diese durch das Namensrecht in § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt sind. Zum anderen spielt das Markenrecht eine Rolle, wenn der Domainname gleichzeitig eine zu schützende Marke durch eine Firma darstellt. Selbst Bezeichnungen staatlicher Einrichtungen und Städtenamen sind nicht gestattet.

Wie werden Vergehen gegen das IT-Recht geahndet?
Im Internet lauern zahlreiche Gefahren, die rechtlicher Natur sind. Deshalb steht das IT-Recht auch in enger Verbindung mit dem Strafrecht. Wer gegen das IT-Recht und das Datenschutzgesetz verstößt, muss mit Strafen rechnen. Deshalb ist Cyberkriminalität im Strafgesetzbuch (StGB) in mehreren Paragraphen geregelt:
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Abfangen von Daten (§ 202b StGB)
- Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Computersabotage (§ 303b StGB)
Viele Menschen bringen das Abfangen von sensiblen Kundendaten mit dem Online-Banking in Verbindung. In der Vergangenheit gab es etwa häufiger Fälle, bei denen Cyberkriminelle die dafür notwendige TAN-Nummer abgefangen hatten.
Eine Computersabotage liegt vor, wenn die Cyberkriminellen Trojaner oder Viren einsetzen, um Computersysteme zu manipulieren oder zu zerstören. Derartige Handlungen werden mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sanktioniert.
Verletzt eine Person das Urheberrecht, indem sie Inhalte einer anderen Internetseite kopiert, erhält sie eine Abmahnung und die Aufforderung, dies zu unterlassen. Zu einer Urheberrechtsverletzung kommt es außerdem beim illegalen Streaming. Unter einem Stream ist die stetige Übertragung von digitalen Inhalten wie Filme und Musik zu verstehen. Stellt der Urheber einen Stream kostenfrei zur Verfügung, besteht kein Grund zur Sorge. Verboten ist es jedoch, den Kopierschutz zu umgehen und illegal Inhalte zu streamen. In diesem Fall folgt auf eine erste Abmahnung zumeist ein Schreiben mit Schadensersatzansprüchen. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu einem Strafverfahren. Neben hohen Geldstrafen sind in schweren Fällen dann auch Freiheitsstrafen möglich.
Fazit: Das IT-Recht gewinnt an Bedeutung
Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt auch das IT-Recht immer mehr an Bedeutung. Der moderne Mensch steuert schon heute zahlreiche Prozesse über das Internet, Tendenz steigend. Mit den damit verbundenen Vorteilen treten jedoch auch Risiken in Erscheinung, die es mit notwendigen Regelungen und Gesetzen abzuwenden gilt.
Das IT-Recht und das Datenschutzrecht regeln im Wesentlichen die Sicherung von Computersystemen sowie den Schutz sensibler, persönlicher Daten. Ein wichtiger Bestandteil des IT-Rechts ist außerdem das Urheberrecht, da sich digitale Dateien leichter kopieren lassen. Das Recht soll die Inhalte der Schöpfer und Urheber vor illegaler Verwendung schützen.
Inzwischen haben sich viele Rechtsanwälte auf diesen Bereich spezialisiert und bieten entsprechende Beratungsleistungen an. Für Unternehmen und Selbstständige ist vor allem das Datenschutzrecht von großem Interesse. Denn wer sich nicht an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Deshalb sollten Unternehmer die Regeln des Datenschutzrechtes in ihrer Firma unbedingt umsetzen. Ein Fachanwalt kann zum Beispiel eine Analyse und Bewertung der aktuellen Situation vornehmen und die rechtssichere Umsetzung der Regelungen anschließend begleiten. Gegebenenfalls werden auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Datenschutzbeauftragte angeboten.
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- Hacker: Lars Nissen
- IT: Tumisu