Justizgesetz NRW

Nordrhein-Westfalen bekommt erstmals ein einheitliches Regelwerk über Aufbau und Funktion seines Justizwesens. Den Entwurf eines 135 Paragraphen umfassenden Justizgesetzes hat gestern das Kabinett beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Justizgesetz NRW

Das neue justizgesetz soll insgesamt 57 bestehende Gesetze und Verordnungen ersetzen, darunter etwa das als Landesrecht fortgeltende Preußische Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1878 oder das Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit aus dem Jahr 1899.

Das jetzt im Entwurf vorliegende Justizgesetz stellt zum Einen die horizontale und vertikale Organisation der gesamten Rechtspflege einschließlich der Staatsanwaltschaften dar und übernimmt damit die Funktion eines „Landesorganisationsgesetzes“ für die Justiz.

Zum Anderen werden in dem Justizgesetz die Ausführungsgesetze zu den Verfahrensordnungen des Bundes zusammengefasst.

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