Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung ist heute im Bundesanzeiger1 verkündet worden. Sie tritt damit am morgen in Kraft. Rund 830.000 Arbeitnehmer in der Gebäudereinigungsbranche haben damit ab morgen wieder einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die zweite Mindestlohnverordnung für das Gebäudereinigungs-Gewerbe hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011.
Die Verordnung legt Mindestlöhne für die Lohngruppen 1 und 6 fest:
- Die Lohngruppe 1 umfasst unter anderem Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten.
- Die Lohngruppe 6 umfasst insbesondere die Glas- und Fassadenreinigung sowie die Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.
Die Mindestlöhne werden desweiteren getrennt festgelegt für die westdeutschen Bundesländer (einschließlich Berlin) und die ostdeutschen Bundesländer.
Ab morgen gelten für Gebäudereiniger folgende Mindestlöhne:
| Lohngruppe 1 | Lohngruppe 6 | |||
| Innen- und Unterhaltsreinigung | Glas- und Fassadenreinigung; Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen | |||
| West | Ost | West | Ost | |
| ab 10.03.2010: | 8,40 € | 6,83 € | 11,13 € | 8,66 € |
| ab 01.01.2011: | 8,55 € | 7,00 € | 11,50 € | 8,88 € |
- Bundesanzeiger Nr. 37 vom 9. März 2010, Seite 951[↩]
Bildnachweis:
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