Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis

Mit den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis

Eine Pflichtverletzung des Hauptmieters käme daher nur in Betracht, wenn er wegen des Widerrufs der Untervermietungserlaubnis verpflichtet gewesen wäre, für die Beendigung des Untermietverhältnisses und den umgehenden Auszug der Untermieter zu sorgen, und er die danach erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen hätte.

Jedenfalls an der letztgenannten Voraussetzung fehlte es im vorliegenden Fall: Denn jedenfalls hat der Hauptmieter – unabhängig von einer entsprechenden Verpflichtung der Vermieterin gegenüber – alle erforderlichen Schritte unternommen, um eine Beendigung des Untermietverhältnisses und einen Auszug der Untermieter herbeizuführen. Er hat im Anschluss an seine Kündigung einen Räumungsprozess gegen die Untermieter betrieben.

Dass der Hauptmieter eine (legale) Möglichkeit gehabt hätte, innerhalb weniger Wochen eine Räumung durchzusetzen, ist nicht ersichtlich.

Der Hauptmieter hat seine vertraglichen Pflichten gegenüber der Vermieterin auch nicht dadurch verletzt, dass er mit den Untermietern einen Räumungsvergleich abgeschlossen hat. Denn mit der anderenfalls erforderlichen Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens hätte eine Räumung jedenfalls nicht deutlich früher erreicht werden können. Bei dem Räumungsvergleich handelte es sich deshalb um eine sachgerechte Maßnahme zur alsbaldigen Beendigung der von der Vermieterin beanstandeten Gebrauchsüberlassung an die Untermieter.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2013 – VIII ZR 5/13

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