Wer kennt sie nicht, all diese spannenden Fernsehserien, in denen der Held ein Privatdetektiv ist, der ständig aufregende Fälle lösen muss, dabei rasante Verfolgungsjagden erlebt und am Ende der Polizei eine Nasenlänge voraus ist? Tatsächlich jedoch sind diese Filme und Serien im Fernsehen und auf den verschiedenen Streamingdiensten reine Fiktion und haben nichts mit der Realität zu tun.

Selbst wenn sich die wirklichen Aufgabenbereiche von echten Privatdetektiven nicht ganz so aufregend darstellen, so handelt es sich doch um einen häufig spannenden und abwechslungsreichen Beruf.
Wir wollen hier einmal die Aufgaben beleuchten, die Detektive in der Realität übernehmen und haben uns dazu am Portfolio des Dienstleistungsangebots der renommierten A Plus Detektive GmbH orientiert.
Was ist eigentlich ein Detektiv?
Der Begriff Detektiv stammt aus dem Lateinischen von „detegere“, was so viel wie „aufdecken“ oder „entdecken“ bedeutet. In Deutschland sprechen wir von „Privatdetektiven“, in Österreich von „Berufsdetektiven“.
Im Rahmen seiner Tätigkeit versucht der Detektiv unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Regel für bestimmte angenommene Sachverhalte Beweise zu finden. Hierzu nutzt er die Recherche, die Observation und die Befragung. Sämtliche Erkenntnisse müssen gerichtsfest dokumentiert werden.
Der Detektiv arbeitet als normaler Gewerbetreibender und hat keinerlei hoheitlichen Rechte, wie sie Polizei oder Grenzschutz haben. Festnahmen dürfen deshalb nur im Rahmen der Jedermanns-Festnahme erfolgen, beispielsweise wenn ein Täter auf frischer Tat gestellt wird. Auch seine übrigen Befugnisse weichen nicht von denen einer Privatperson ab; er darf zum Beispiel nicht heimlich einen GPS-Tracker an einem Fahrzeug anbringen, um dieses unbemerkt zu verfolgen. Selbst die Polizei benötigt dafür eine Anordnung eines Richters.
Detektiv darf sich übrigens in Deutschland jeder nennen, denn es ist kein gesetzlicher geschützter Begriff. Allerdings gibt es eine „Zentrale Ausbildungsstelle im Detektivgewerbe“ (ZAD). Diese bildet den Detektivnachwuchs zum „Privatermittler/ Detektiv mit IHK-Fachzertifikat“ aus. Absolventen dürfen sich nach einem erfolgreichen Abschluss ZAD geprüfter Privatermittler – mit IHK-Zertifikat nennen.
In Österreich hingegen ist der Berufsdetektiv reglementiert. Er benötigt eine behördliche Befähigungsprüfung und eine besondere Zuverlässigkeit.
Aufgabengebiete für Detektive
Da sich die Aufgabengebiete in den verschiedenen Ländern Europas zum Teil unterscheiden, wollen wir hier etwas näher auf das Aufgabenfeld von Detekteien in Deutschland eingehen.
Beauftragung einer Privatdetektei durch Privatleute
Viele Menschen sind der Meinung, der klassische Privatdetektiv in Deutschland wird vom vermeintlich gehörnten Partner beauftragt und überprüft den Ehemann oder die Ehefrau, ob diese(r) fremdgeht.
Zwar gibt es diesen Aufgabenbereich tatsächlich, doch stellt er nur einen kleinen Teil des gesamten Aufgabengebietes einer Detektei dar.
Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsangelegenheiten oder Lärmbelästigung sind Teil des Alltages. Detektive weisen beispielsweise nach, dass der Ex-Ehepartner bereits wieder in einer festen Beziehung lebt oder heimlich einer Schwarzarbeit nachgeht und ihm deshalb kein Unterhalt mehr zusteht.
Die Aufgaben sind vielfältig und immer wieder eine neue Herausforderung.
Beauftragung einer Detektei durch Unternehmen
Viele Unternehmen setzen für sensible Aufgaben Detektive ein.
Bei den Aufträgen handelt es sich um Fälle, bei denen der Unternehmer ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Ermittlung hat. Dann geht es häufig darum Mitarbeiter zu überführen, die dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise schaden. Das können Hintergründe sein wie:
- Diebstahl
- Sabotage
- Krankschreibungen (mit klarem Hinweise auf vorgeschobener Krankheit)
- Spesenbetrug
Der Standardfall: Gibt es bei einem krankgeschriebenen Mitarbeiter handfeste Hinweise darauf, dass dieser die Krankheit nur simuliert, so darf der Arbeitgeber einen krank gemeldeten Arbeitnehmer für eine kurze Zeit observieren lassen, um festzustellen, ob diese tatsächlich krank ist oder „blau macht“. wie man im Volksmund sagt. Ergibt die Observation, dass der Mitarbeiter trotz Krankenschein körperlich im Garten arbeitet oder die Wohnung renoviert, so kann dies – in Abhängigkeit von der Krankheit – ein starkes Indiz sein, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist.
Solch eine Observation eines Mitarbeiters ist dann erlaubt, wenn es den klaren Verdacht auf ein Fehlverhalten gibt Der Arbeitgeber muss handfeste Gründe vorweisen, um den speziellen Mitarbeiter überwachen zu lassen. Ein Generalverdacht aller Mitarbeiter mit entsprechender Kontrolle ist nicht erlaubt.
Kommt es im Betrieb regelmäßig zu Diebstählen oder werden Arbeitsabläufe sabotiert, wenden sich die betroffenen Unternehmen an Detekteien. Nicht selten schleust die Detektei dann einen Detektiv eine Zeit lang als Mitarbeiter in den Betrieb ein, um Beobachtungen und vorsichtige Befragungen vorzunehmen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Detektiv sich innerhalb eines Betriebes immer nur wie eine Privatperson verhält. Das Durchsuchen von Spinden und Taschen, das Aufbrechen von Schubladen und ähnliches ist verboten und auch für den Detektiv strafbar.
Spezialisierte Detekteien wie die A Plus Detektei übernehmen bei Fällen dieser Art alle Ermittlungen bis hin zu forensischen Aufgaben. Diese gehen bis zur Analyse von Fingerabdruckspuren und deren Auswertung.
Stetig steigend sind Einsätze in Betrieben im Zusammenhang mit der Lauschabwehr. Abhörschutz ist für Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Einige wenige Detekteien in Deutschland sind hier in der Lage, fachgerechte Maßnahmen zu ergreifen und die Räume und Telefone in den Büros auf Lauschmittel aller Art zu untersuchen.
Immer häufiger beauftragen Betroffene eine Detektei zudem bei Verletzungen von Patenten. Hier gilt es Beweise für die Patentverletzung zu finden und zu sichern.
Fazit
Der Beruf des Detektives unterscheidet sich deutlich von dem, was im TV gezeigt wird. Der Beruf ist generell abwechslungsreich und von besonderer Wichtigkeit bei der Bekämpfung von kriminellen Handlungen und zur Beweissicherung.