Rechtsanspruch auf Bildungsgutschein

Wer sich beruflich verändern möchte, könnte von einem Bildungsgutschein profitieren. Dieser deckt alle Kosten, die bei einer beruflichen Weiterbildung oder einer Umschulung entstehen. Ausgegeben wird der Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Wir zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie es in diesem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch aussieht.

Rechtsanspruch auf Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein?

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um ein Fördermittel, dessen Ziel es ist, die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmern zu verbessern. Empfänger eines solchen Gutscheins erhalten eine hundertprozentige Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung bzw. Umschulung. Ein Merkmal des Bildungsgutscheins ist, dass er speziell für den Antragsteller ausgestellt wird. Demnach kann er auch nur von einem selbst eingelöst werden. Dabei muss beachtet werden, welche zeitliche Gültigkeit der Gutschein hat. Ebenfalls auf dem Gutschein erkennbar ist, auf welche Fortbildungsmaßnahme er sich bezieht und wie das zu erreichende Bildungsziel aussieht. Je nach Wohnort hat dieses Fördermittel auch einen regionalen Gültigkeitsbereich.

Um den Bildungsgutschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ob das im individuellen Fall gegeben ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erörtert. Dieses Gespräch gilt als Grundvoraussetzung für den Antrag auf einen Bildungsgutschein. Sofern alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Er ist die Zusicherung dafür, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält dieses für den Weiterbildungszeitraum weiterhin gezahlt.

Weiterlesen:
Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst

Wann kann man einen Bildungsgutschein erhalten?

Die Finanzierung der Weiterbildung über einen Bildungsgutschein ist dazu gedacht, dem Betroffenen wieder zurück ins Arbeitsleben zu helfen. Als gefragtes Fördermittel kann er sowohl für Arbeitslose als auch für Menschen ausgestellt werden, die noch in Arbeit sind. Damit der Bildungsgutschein ausgestellt wird, muss eine Weiterbildung notwendig sein

  • um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen

Auch dann, wenn bei arbeitslosen Arbeitnehmern die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung sowie zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen, kann der Antrag bewilligt werden. Wichtig ist, dass sich diese Maßnahmen am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Unabhängig davon, für welche Fördermaßnahme man sich entscheidet, muss der Bildungsträger muss von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Im Sozialgesetzbuch ist ganz klar festgehalten, dass es sich beim Bildungsgutschein um eine Kann-Leistung handelt. Einen Rechtanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es in den meisten Fällen nicht. Selbst dann, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, gibt es also keine Garantie dafür, dass der Bildungsgutschein bewilligt wird. Letztendlich obliegt es immer dem Sachbearbeiter, über die Bewilligung dieses Fördermittels zu entscheiden. Wichtig ist daher, dem Sachbearbeiter offenzulegen, warum und wie man von einem Bildungsgutschein profitieren würde. Welche Vorbereitungen dabei helfen können, erläutern wir in einem anderen Abschnitt.

Weiterlesen:
Die Freistellungswahl des Betriebsrats - und ihre Anfechtung

In diesen Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein

In der Regel besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. In bestimmten Fällen kann der Sachverhalt jedoch anders sein.

Ein Rechtsanspruch besteht in folgenden Fällen:

  • Ungelernte Bewerber, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, haben ein Recht auf die Förderung für das Nachholen eines Berufsabschlusses. Erfüllt man alle übrigen Voraussetzungen, muss der Bildungsgutschein ausgestellt werden. Ähnliches gilt für den Erwerb eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses.

An dieser Stelle ist es wichtig, zu wissen, wie die übrigen Voraussetzungen aussehen. Damit ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, muss man drei Jahre beruflich tätig gewesen sein. Manchmal kann diese Frist verkürzt werden – etwa dann, wenn persönliche Gründe die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung erschwert haben oder man eine Ausbildung in einem Engpassberuf anstrebt.

Wichtig: Die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von Bewerbern mit Berufsabschluss hat üblicher Weise Vorrang vor einer Weiterbildung. Dementsprechend muss man sich für die Arbeitsvermittlung verfügbar halten, sofern man arbeitslos ist. Bei einem Bewerber ohne Berufsabschluss steht dagegen eine Umschulung immer vor der Vermittlung in Arbeit.

Wer genauer nachlesen möchte, welche rechtliche Grundlage es für den Bildungsgutschein gibt, kann dies unter Paragraf 81, Absatz 4 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) tun.

Diese Kosten werden beim Bildungsgutschein übernommen

Wer einen Bildungsgutschein hat, kann sich in der Regel alle mit der Weiterbildung oder Umschulung entstehenden Kosten erstatten lassen. Dazu gehören:

  • Lehrgangsgebühren inklusive der Kosten für notwendige Arbeitsmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten
  • Kosten für eine Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
Weiterlesen:
Der Völkermord an den Jesiden im Nord-Irak

Außerdem übernehmen die Agentur für Arbeit/das Jobcenter bei der beruflichen Weiterbildung bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.

So geht man beim Bildungsgutschein vor

Der Weg zum Bildungsgutschein kann in 3 einfachen Schritten erfolgen:

1. Kontaktaufnahme:

Der Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters stellt den ersten wichtigen Schritt dar. Vereinbaren lässt sich ein solcher Termin online oder telefonisch.

2. Beratung:

Beim Termin werden die beruflichen Weiterbildungspläne mit dem Sachbearbeiter besprochen. Dieser prüft, ob die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Bildungsgutschein ausgestellt.

3. Bildungsangebot auswählen:

Nun gilt es, eine Weiterbildung zu finden, die zum beruflichen Ziel passt. Auch hier gibt es Hilfestellung von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter. So lässt sich in der Weiterbildungsdatenbank eine berufliche Qualifizierung finden.

Auch wenn offiziell die Rede von einem Beratungsgespräch ist, sollte man sich auf den Termin beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorbereiten. Es geht darum, darlegen zu können, warum gerade diese oder jene Ausbildung optimal für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist. Am besten hält man folgende Informationen und Unterlagen bereit:

  • Nachweise über erfolgte Bewerbungsbemühungen
  • Informationen zur angestrebten Weiterbildung (Achtung: Die ausgesuchte Bildungsmaßnahme muss eine Berufskennzahl (BKZ) und eine Maßnahmennummer haben)
  • Informationen darüber, wie relevant die angestrebte Weiterbildung in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt sein wird
  • Nachweise über die zukünftigen Berufschancen nach Abschluss der Weiterbildung (hilfreich sind zum Beispiel Stellenangebote, Studien oder Pressemitteilungen)
Weiterlesen:
Bürgerliche Kleidung

Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wurde?

Sofern die Ausstellung des Bildungsgutscheins abgelehnt wird, hat dies in der Regel zwei Gründe:

  1. Dem Antrag selbst wird grundsätzlich zugestimmt, doch dem Bildungsziel kann nicht entsprochen werden.
  2. Der Weiterbildungswunsch wird grundsätzlich abgelehnt.

Die genauen Gründe für die Ablehnung werden einem detailliert dargelegt. Ist man der Meinung, dass die Ablehnung unbegründet ist, kann man Widerspruch einlegen. Dies ist innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Ablehnung möglich. Sinnvoll ist, beim Widerspruch exakt auf die genannten Ablehnungsgründe zu reagieren.

Bildnachweis: