Im heutigen Europa ist es keine Seltenheit mehr, dass ein Bürger eines Staates die Landesgrenze überschreitet und im europäischen Ausland einkauft. Gerade der Wegfall der Grenzen und die Einführung des Euro haben dem Verbraucher den Grenzübertritt ins Nachbarland noch einfacher gemacht. So macht man sich keine weiteren Gedanken, wenn der Einkauf dann eben mal in Frankreich stattfindet.

Doch spätestens, wenn nach dem Autokauf in Frankreich der Wagen nicht mehr läuft oder die dort erstandene Sitzgarnitur Mängel aufweist, steht der Verbraucher meist vor einem Problem. Denn wer kennt sich schon mit den Rechtsvorschriften in Frankreich aus oder weiss, ob man seine Ansprüche auch in Deutschland geltend machen kann. In Frankreich ist das Kaufrecht kodifiziert im Code Civil sowie im Code de la Consommation. Darüber hinaus hat Frankreich als Mitglied der Europäischen Union die EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf vollständig umgesetzt. Damit sind die Regelungen bezüglich eines Verbrauchers beim Kauf und Verkauf weitgehend inhaltlich mit denen des deutschen Kaufrechts vergleichbar. Also hat auch in Frankreich der Verkäufer für einen Mangel an der gekauften Sache einzustehen. Die Reklamation eines mangelhaften Sofas mit der Möglichkeit der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist daher auch in Frankreich möglich – solange man sich mit dem französischen Vertragspartner einig wird.
Stößt man allerdings bei der Reklamation auf Widerstand, bleibt dem Verbraucher vielfach keine andere Wahl als sein Recht einzuklagen. Wer seine Ansprüche in Frankreich gerichtlich geltend machen will oder muss, sollte sich nicht an den erstbesten französischen Anwalt wenden, sondern gezielt nach einem Rechtsanwalt für französisches Recht suchen.
Ebenso wie eine Privatperson ist ein Unternehmen, das international tätig ist, auf die Kompetenz eines Juristen angewiesen, wenn z.B in den Geschäftsbeziehungen mit einem französischen Geschäftspartner Schwierigkeiten auftreten. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen im Dienstleistungssektor, Handwerksbereich oder im Einzelhandel tätig ist, geschieht das nicht ohne Einhaltung des jeweiligen nationalen Rechts. Daher ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht nur Kompetenz in allen Rechtsgebieten des z.B. französischen Rechts gefragt, sondern auch die Schwierigkeiten in Bezug auf die Fachsprache zu überwinden. Die Lösung kann z.B. die Rechtsanwaltssozietät Wenner sein: eine Sozietät u.a. mit französischen und deutschen Rechtsanwälten für französisches Recht. Mit einem international ausgerichtetes, mehrsprachigen Team wird der mögliche Nachteil der Fremdsprache kompensiert, so dass ein deutsches Unternehmen in einem Gerichtsverfahren in Frankreich keine Sprachbarrieren zu fürchten braucht.