Rechtsfragen beim Wohnungswechsel – das sollten Mieter wissen

Ein bevorstehender Umzug kann ziemlich nervenaufreibend sein. Es gibt schließlich eine Menge Dinge, über die sich Mieter beim Wohnungswechsel Gedanken machen müssen. Dabei geht es nicht nur um organisatorische Fragen wie beispielsweise den Transport, sondern auch um rechtliche Aspekte. Die meisten Menschen wissen jedoch gar nicht, worauf sie in rechtlicher Hinsicht bei einem Umzug achten müssen. Es ist daher sinnvoll, sich näher mit einigen der wichtigsten Rechtsfragen bei einem Wohnungswechsel zu befassen.

Rechtsfragen beim Wohnungswechsel – das sollten Mieter wissen

Renovierung bei Auszug ist im Regelfall nicht verpflichtend

Ob die Wohnung beim Auszug renoviert werden muss, gehört zu den wichtigsten zivilrechtlichen Fragen, die sich Mieter stellen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Renovierungen die Aufgabe des Vermieters sind. Die einzige Ausnahme bilden sogenannte „Schönheitsreparaturen“, aber auch nur dann, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Was unter entsprechende Reparaturen fällt, regelt § 29 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Mieter können bei einem Umzug beispielsweise zum Anstreichen von Decken oder Wänden verpflichtet werden. In jedem Fall sollten Mieter erst einmal ihren Mietvertrag überprüfen, bevor sie irgendwelche Arbeiten vornehmen. Oftmals ist es schließlich so, dass keinerlei Renovierungen erforderlich sind. Es ist meist nur wichtig, die Wohnung so zurückzugeben, wie sie erhalten wurde.

Umzugslärm gilt als normale Erscheinung

Die Nachbarn werden sich zwar nicht freuen, aber Lärm ist nun mal ein Phänomen, das sich bei einem Umzug nicht vermeiden lässt. Problematisch wird es höchstens dann, wenn die Mittags- oder Nachtruhe gestört wird. Es ist daher so oder so besser, seine Nachbarn über einen bevorstehenden Umzug zu informieren.

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Bei Schäden während des Umzugs haftet grundsätzlich der Mieter

Sollte der Mieter kein Umzugsunternehmen beauftragen, muss er für Schäden – zum Beispiel an Bodenbelägen, Fenstern oder Türen – gegenüber dem Vermieter haften. Das gilt allerdings nicht dann, wenn die Schäden von einem Umzugsunternehmen verursacht worden sind. In diesem Fall muss die jeweilige Firma für die Schäden aufkommen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte sich daher an einen professionellen Umzugsservice halten. Glücklicherweise gibt es Umzugsfirmen in ganz Deutschland und wer beispielsweise nach einem Umzugsunternehmen in Chemnitz sucht, dürfte schnell fündig werden. Generell ist es meist besser, auf die Unterstützung von Profis zu setzen, da der Aufwand bei einem Umzug eine große Belastung darstellen kann. Zudem sind die Kosten für ein Umzugsunternehmen oft deutlich geringer, als es die meisten annehmen.

Umzugskosten können gegebenenfalls vom Jobcenter übernommen werden

Umzüge sind mit hohen Kosten verbunden. Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich daher, ob sie im Rahmen des Sozialrechts Anspruch auf eine Übernahme durch das Jobcenter haben. Prinzipiell ist das möglich, aber der Umzug sollte zwingend erforderlich sein und nicht aus freien Stücken erfolgen.

Nicht jeder hat bei einem Umzug Anspruch auf Sonderurlaub

Arbeitnehmer haben leider nur selten gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Nicht ohne Grund ziehen viele Menschen bewusst am Wochenende aus oder bieten für den Umzug einen ihrer Urlaubstage auf. Das liegt daran, dass Sonderurlaub nur dann gestattet wird, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt oder er unbedingt während der Arbeitszeit stattfinden muss.

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