Onlineshopping ist sehr beliebt. Das ist nicht verwunderlich: Im Internet gibt es eine umfangreiche Auswahl an Produkten und das meist sogar noch zu einem günstigeren Preis. Bauchschmerzen haben Verbraucher lediglich, wenn es um Zahlungsarten geht. Welche Möglichkeiten sind sicher? Und sind Händler dazu verpflichtet, mehrere Zahlungsarten anzubieten?

Wie sieht es derzeit aus?
Viele Verbraucher sind daran gewöhnt, aus einer Fülle an Zahlungsmöglichkeiten wählen zu können. Neben der Verwendung von Google Play Guthaben ist der Kauf auf Rechnung oder die Zahlung per klassischer Überweisung möglich. Daher verwundert es die meisten Nutzer stark, wenn ein Onlineshop diese Auswahl nicht bereitstellt.
Vor allem kleine Onlineshops, die gerade erst am Anfang stehen, bieten oft noch nicht die volle Bandbreite an. Da fragt sich der ein oder andere Käufer, ob dies überhaupt rechtens ist. Ist das Anbieten verschiedener Zahlungsarten Pflicht?
Die rechtliche Situation: Konditionsfreiheit für Händler
Zunächst einmal gilt es, einen Blick auf die Vertragsfreiheit zu werfen. Diese gilt bei allen privatrechtlichen Verträgen – auch für die, welche im World Wide Web abgeschlossen werden. Man spricht auch von der Privatautonomie. Somit können Händler frei entscheiden, mit wem sie einen Vertrag zu welchen Konditionen schließen.
Unter diese Konditionsfreiheit fallen auch die angebotenen Zahlungsmittel, die der Käufer zur Erfüllung der Zahlungspflicht nutzen kann. Der Händler kann also ohne Weiteres einseitig vorgeben, wie und unter dem Einsatz welcher Mittel bezahlt werden kann. Es gibt somit keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Menge an Zahlungsarten oder ganz bestimmte Möglichkeiten, um eine Zahlung zu tätigen, anzubieten.
Mögliche Einschränkungen durch das Verbraucherrecht
Es gibt jedoch noch etwas zu beachten: das Verbraucherrecht, mit welchem Kostenfreiheit, Gängigkeit und Zumutbarkeit einhergehen. Dadurch wird der Händler zwar nicht darin eingeschränkt, nur eine Zahlungsart anzubieten. Allerdings muss diese angebotene Methode für den Verbraucher kostenlos nutzbar, zumutbar und gängig sein.
In den letzten Jahren wurde häufig diskutiert, was gängig und zumutbar bedeutet. Grundsätzlich hängt dies davon ab, ob das Zahlungsmittel weit verbreitet ist und ob es den meisten Verbrauchern zur Verfügung steht. Somit kann sich dies mit der Zeit verändern. Es gibt immer mehr Zahlungsmöglichkeiten und -methoden, welche sowohl bei Händlern als auch bei Verbrauchern immer beliebter werden.
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