Suchen Sie nach einem kompetenten Rechtsbeistand? Der Sie beispielsweise in der schwierigen Phase einer Scheidung unterstützt? Der Ihnen zum alleinigen Sorgerecht verhilft? Oder bei einem Verkehrsdelikt zuverlässig zur Seite steht? Vielleicht möchten Sie auch einen Vertrag anfechten oder von Ihrem Schadensersatzrecht Gebrauch machen? Dann ist es an der Zeit, eine Erstberatung bei Ihrem Rechtsanwalt in Siegburg zu vereinbaren!

So können Sie herausfinden, ob die Kanzlei auf Ihr Anliegen spezialisiert und somit geeignet ist. Zudem erfahren Sie, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Möglichkeiten Sie haben, zu Ihrem Recht zu gelangen. Ein solches Beratungsgespräch ist überaus sinnvoll, dennoch müssen hier mit Kosten rechnen, welche jedoch überschaubar sind. Nachfolgend erfahren Sie daher, welche Kosten Sie bei einem Erstberatungsgespräch zu erwarten haben und warum es sich lohnt, diese zu zahlen.
Was ist eine Erstberatung?
Eine Erstberatung ist das allererste Gespräch, das Sie mit einem Rechtsanwalt führen, falls Sie rechtlichen Beistand benötigen. Ziel dieses ersten Beratungsgesprächs ist es, wichtige Informationen sowie eine fachliche Einschätzung der Erfolgsaussichten zu erhalten. Dabei kann es sich nicht nur um ein persönliches Gespräch von Angesicht zu Angesicht handeln, sondern auch um Telefongespräche oder das Beantworten von E-Mail-Anfragen. Das Gespräch ist damit unabhängig von Ort und Dauer.
Während des Gesprächs gibt der Anwalt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen, erörtert die grundlegenden rechtlichen Gesichtspunkte und verdeutlicht Ihnen explizite Handlungsmöglichkeiten. So wissen Sie nach der Erstberatung z.B., welche Ansprüche Sie gegen wen geltend machen können, ob eine Klage sinnig wäre oder ob ein Rechtsstreit zu hohe Kosten mit sich führen könnte.
Nach dem Beratungsgespräch können Sie schließlich einschätzen, ob die anwaltliche Dienstleistung weiterhin nötig ist oder ob Sie keinen Rechtsbeistand mehr brauchen bzw. sich einen neuen suchen wollen.
Was kostet ein erstes Beratungsgespräch?
In der Regel wird eine Erstberatung mit einer pauschalen Gebühr von 190,00€ (netto) berechnet. Der Betrag ist für Verbraucher gesetzlich begrenzt. Wird ein schriftliches Gutachten ausgearbeitet, liegt die Grenze bei 250,00€ (netto).
Für Unternehmer gilt eine abweichende Kostenberechnung: Die Erstberatungsgebühr wird hier individuell als Stundenhonorar oder als Pauschalvergütung abhängig vom Umfang des Rechtsfalls festgelegt (Vergütungsvereinbarung).
Zur Erstberatungsgebühr kann unter Umständen Entgeltpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen von bis zu 20,00€ zzgl. USt berechnet.
Allgemein hat ein Rechtsanwalt jedoch stets die Möglichkeit, mit den Mandanten eine abweichende Vergütung zu vereinbaren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Rechtsfrage derart komplex ist, dass eine ausreichende Auseinandersetzung mit der Thematik den Pauschalbetrag übersteigen würde.
Gibt es eine kostenlose Erstberatung?
Eine Erstberatung ist laut Gesetz nicht kostenlos möglich. Laut § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist vom Rechtsanwalt stets eine Erstberatungsgebühr zu erheben, sowohl bei mündlichen als auch schriftlichen Auskünften, Ratschlägen oder Gutachten. Sobald der Rechtsanwalt erstmals Ihrer Frage nachgeht, konkrete Informationen herausgibt oder Verhaltensempfehlungen ausspricht, fallen Kosten an. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob sich der Anwalt vorher sachkundig machen musste.
Dass ein erstes Beratungsgespräch nie kostenlos ist, hat den Grund, dass hierdurch das wirtschaftliche Arbeiten der Anwälte sichergestellt wird. Zudem verfügen diese über eine einzigartige Expertise durch Studium und Berufserfahrung, welche damit honoriert wird.
Darum lohnt es sich, für ein Beratungsgespräch zu zahlen
Aufgrund des besonderen Know-hows der Rechtsanwälte können Sie sich auf die Auskunft der Profis verlassen. Seien Sie bereit, für Qualität und v.a. Ihre Sicherheit zu zahlen. Denn falls Sie sich dagegen entscheiden, für eine Rechtsberatung Geld zu zahlen, müssen Sie sich schließlich eigenständig informieren und selbst eine Einschätzung treffen. Doch als juristische Laien können Sie den Sachverhalt nur schwer korrekt beurteilen. Hierdurch können letztlich mehr Kosten auf Sie zukommen als bei einer kostenpflichtigen Beratung durch einen Spezialisten.
Seien Sie außerdem vorsichtig, falls Ihnen eine Erstberatung zu vergleichsweise äußerst günstigen Preisen angeboten wird. Hiermit sollen oft potentielle Mandanten angelockt werden, an die im Nachhinein teure Zusatzleistungen verkauft werden. So wäre die Rechtsberatung im Endeffekt kostspieliger, als wenn Sie direkt die gesetzliche Höchstgrenze gezahlt hätten.
Fazit
Eine rechtliche Erstberatung ist nie kostenlos. Sie ist jedoch für Verbraucher gesetzlich auf maximal 190,00€ bzw. 250,00€ zzgl. USt begrenzt. Dagegen werden die Beratungskosten für Unternehmen individuell vereinbart, sind aber entsprechend der üblichen Preise ausgerichtet.
Allgemein ist es empfehlenswert, eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch zu nehmen, da Ihre Erfolgschancen hierdurch professionell eingeschätzt werden und Sie so nicht das Risiko eingehen, im Nachhinein noch mehr Kosten tragen zu müssen.
Bildnachweis:
- Kanzleischild: Peter Pruzina