Sparkassenkonto für extreme Parteien

Die Berliner Sparkasse muss nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vorübergehend ein Girokonto für den Berliner Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland einrichten.

Sparkassenkonto für extreme Parteien

Nachdem eine private Bank das bislang für die Partei bestehende Konto zum 26. April 2011 gekündigt hatte, hatte sich Pro Deutschland zunächst vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Partei im daraufhin angestrengten Eilverfahren nun Recht. Der Landesverband wolle sich an der kommenden Berliner Abgeordnetenhauswahl beteiligen und sei daher auf die Existenz eines Kontos angewiesen, um hierüber den Zahlungsverkehr abzuwickeln sowie Spenden in Empfang zu nehmen. Auf das Konto des Bundesverbandes könne der Landesverband nicht verwiesen werden, weil dies möglicherweise dem Transparenzgebot des Parteiengesetzes zuwiderlaufen könne. Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Da aber auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Berliner Sparkasse führten, müsse die Partei entsprechend behandelt werden, so lange Pro Deutschland nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, selbst wenn die Antragsgegnerin deren Ziele für verfassungswidrig halte.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21. April 2011 – VG 2 L 69.11

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