Stimmt der Mietvertrag?

Mietverträge können ihre tückischen Lücken besitzen, die von einem Laien leicht übersehen werden können.

Stimmt der Mietvertrag?

Der Vermieter kann in der Theorie den Vertrag mit etlichen Klauseln vollstopfen und unter einer dieser Absätze Informationen „verstecken“. Obwohl das nicht oft geschieht, kann es durchaus passieren. Darüber hinaus bestehen einige Wege, um den Vermieter in Schutz zu nehmen und die Schuld immer dem Mieter zuzuschieben. Zum Beispiel könnte dies durch einen Absatz geschehen, in dem festgehalten wird, dass kleinere Schäden (sogenannte Bagatellschäden) vom Mieter bezahlt werden müssen. Diese dürfen sich aber höchstens auf 75 Euro belaufen und für alle Schäden darüber muss der Vermieter selbst aufkommen. Zudem gehören nicht alle Probleme zu den genannten Bagatellschäden.

Das ist natürlich nicht die einzige Sache im Mietvertrag, die Fragen oder Unsicherheiten auslösen kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Vertrag von einer Kanzlei oder einem Anwalt prüfen lassen. Einige Kanzleien nutzen dafür sogar Legal AI, die effizient und schnell den Vertrag prüft und mögliche Probleme direkt aufzeigt.

Studenten und ihre Probleme mit dem Vermieter

Viele Vermieter scheuen bereits Studierende, da sie als „schlechte“ Mieter (begrenzte finanzielle Mittel, zu viel Besuch, zu laut etc.) gelten. Aber die Probleme kommen nicht nur seitens des Vermieters, sondern auch aus der Sicht der Studierenden. Sie beschweren sich zum Beispiel darüber, dass die Konditionen nicht angemessen sind. Häufig stehen sie sogar im Recht, da im Mietvertrag keinerlei Angaben zu dieser Thematik gemacht wurden. Und da die meisten Studierenden pfiffig sind, schauen sie sich den Vertrag an, klären das noch mit Freunden ab, die Jura studieren und stehen anschließend im Recht.

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Das stärkt natürlich nicht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, aber sorgt für einen ordentlichen Streitgrund. In solch einer Situation entstehen immer Schwierigkeiten, die den Vermieter dazu bringen, etwas zu finden, um die Studierenden fristlos aus der Wohnung zu kündigen. So etwas ist aber nur schwierig durchzusetzen, da der Mieter viele Rechte hat und teilweise vorher auch einige Male abgemahnt werden muss. Es sei denn, im Mietvertrag steht eine Klausel, die zur fristlosen Kündigung führt.

Beide Parteien können sich in solchen Fällen rechtliche Hilfe beziehen, wobei beide Standpunkte teilweise verständlich sind. Kein Vermieter möchte Studierende in der Wohnung haben, die undankbar und zu laut sind. Und kein Student möchte einen Vermieter haben, der wegen jeder Kleinigkeit, die teilweise nicht einmal im Vertrag dokumentiert ist, Beschwerden einreicht. Letztendlich ist es aber eine Sache, die rechtlich von Experten geklärt werden muss.

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