Unabhängig, ob jemand in einer Mietwohnung lebt oder ein Haus bewohnt – jeder kennt das Problem der steigenden Nebenkosten. Die Höhe der Abschläge wächst immer weiter nach oben, und Nachzahlungen gehören zum Leben dazu.
Gerade bei den Stromkosten ist es aber möglich, einige Euros zu sparen: Neben dem Aufspüren von verdeckten Stromfressern bietet der Vergleich von Stromanbietern eine gute Möglichkeit, die Kosten zu senken. Beim bisherigen Anbieter zu bleiben, ist natürlich die einfachste – aber manchmal auch teuerste – Lösung. Ein Stromvergleich bietet Gewissheit. Leider sind wir Deutschen noch sehr „wechselfaul“. Es wird empfohlen, den Strompreis immer im Auge zu behalten und einmal jährlich mittels eines Stromvergleichs einen Wechsel zu einem anderen Anbieter mindestens in Erwägung zu ziehen. Die Vielzahl der Anbieter trägt zu einer starken Konkurrenz bei. Das lässt wenigstens die Preise nicht ins Unermessliche steigen. Aber nicht nur die Preise sondern auch die Tarife sind sehr unterschiedlich. Um den für sich optimalen Stromtarif beim günstigsten Anbieter zu finden, ist die Hilfe eines Tarifrechners von Vorteil. Dort können Sie zu Ihren individuellen Angaben den für Sie günstigsten Anbieter entdecken. Bei vielen Anbietern gibt es auch die Möglichkeit, sich für eine Strom-Art zu entscheiden. Achten Sie bei der Auswahl auf die Herkunft und die Zusammensetzung der Stromlieferung. Neben Energie aus den üblichen Kohle- und Kernkraftwerken wird auch z.B. Öko-Strom aus Wind-, Wasser- und Sonnenenergie angeboten. Im EnergielupeShop finden Sie neben den Vergleichsdaten auch noch andere wichtige Informationen über Stromanbieter.
Haben Sie sich zu einem Wechsel entschieden, dann denken Sie daran: auch ein Stromvertrag ist ein Vertrag. Daher heißt es, vorher genau hinschauen: Beim ersten Wechsel wird allgemein empfohlen, keine längere Laufzeit als ein Jahr zu nehmen. Nach dem Jahr sollte es dann eine kurze Kündigungsfrist geben, um gegebenenfalls wieder schnell wechseln zu können. Es gelten immer die vereinbarten Kündigungsfristen, die üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu finden sind.
Wird das erste Mal der Stromlieferant gewechselt, kam der Strom bisher vom Grundversorger. Dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Sollte aber schon einmal beim Grundversorger ein anderer Tarif gewählt worden sein, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
Ist der Vertrag einmal geschlossen, regelt alles Weitere der Stromanbieter. Mit einer Vollmacht wird dann der neue Versorger beauftragt, den alten Vertrag zu kündigen – die Kündigung selber ist dann nicht mehr Sache des Kunden. Bedenken oder Angst braucht keiner zu haben, denn neue Installationen wie z.B. neue Zähler sind nicht notwendig. Es fallen auch keine Wechselgebühren an. Die Stromversorgung bleibt auch nicht aus, wenn der Anbieter plötzlich nicht mehr liefert z.B. wegen Kündigung oder auch Insolvenz. Für diesen Fall gibt es eine Ersatzversorgung, wobei zum Grundpreis des jeweiligen Ortsanbieters Strom geliefert wird.











