Als auf Regierungsebene davon gesprochen wurde, die Illegalität von Cannabis in Deutschland künftig aufheben zu wollen, wurden verständlicherweise verschiedene Stimmen laut. Konsumenten und Befürworter eines toleranten Umgangs mit dem Thema sahen ihre große Stunde gekommen. Auf der Gegenseite machte sich die Sorge breit, dem Drogenkonsum Tür und Tor zu öffnen und die völlig falschen Signale zu setzen.

Auch wenn die hitzigen Diskussionen dazu inzwischen wohl bereits stattgefunden haben, wird die Legalisierung immer noch kontrovers gesehen und dürfte auch in den kommenden Jahren für Gesprächsstoff sorgen. Schon in absehbarer Zeit sollen nämlich der Besitz und Konsum kleiner Mengen Cannabis als zulässig gelten.
Dabei geht es allen voran um das enthaltene Tetrahydrocannabinol, kurz THC, das für seine berauschende sowie schmerzlindernde Wirkung bekannt ist und daher ebenfalls streng kontrolliert im medizinischen Bereich Einsatz findet. Doch welche Zugeständnisse wird das neue Gesetz konkret machen und welche rechtlichen Grundlagen gelten aktuell? Diesen Fragen wollen wir hier nachgehen.
Warum die Legalität überhaupt so viele Debatten auslöst
Es ist eine Tatsache, dass immer noch viele Missverständnisse und Fehlinformationen in der Gesellschaft kursieren, wenn es um Cannabis im Allgemeinen geht, weshalb es wohl noch eine gute Zeit dauern sowie jede Menge Aufklärungsarbeit einfordern wird, das zu ändern. Für die einen handelt es sich einfach um ein Genussmittel, weshalb sie auch kein Verständnis dafür aufbringen, warum dieses überhaupt als illegal gilt.
Internationalen Zahlen zufolge stellt Cannabis nach Alkohol die am zweithäufigsten konsumierte Droge dar, ist also trotz der vielerorts geltenden Beschränkungen für Besitz sowie Ein- und Ausfuhr absolut allgegenwärtig. Für andere steht im Mittelpunkt, die Menschen vor missbräuchlichem Verhalten zu schützen. Sicher sind beide Seiten nachvollziehbar. Es ist nachgewiesen, dass die durch das THC ausgelöste Wirkung im Gehirn high macht und damit durchaus auch Risikofaktoren beinhaltet. Zudem kann der häufige Konsum sowie der sehr frühe Einstieg in Jugendjahren zu kognitiven Störungen bis hin zu Bewusstseinsveränderungen führen.
Allerdings muss man gewisse Unterscheidungen beachten, um bei der Debatte auch wirklich über ein und dasselbe zu sprechen. Unter dem Stichwort Cannabis beschränken sich die meisten Menschen auf den Konsum von THC, das auch im Blut nachweisbar ist. Das ist zwar zugegeben der bekannteste Aspekt und auch der Grund, warum die Hanfpflanze international so beliebt ist, aber längst nicht der einzige.
Eine Pflanze, viele Stoffe
Genau genommen beinhaltet sie insgesamt 113 solcher sogenannter Cannabinoide, von denen viele bis heute noch gar nicht wissenschaftlich erforscht sind. Einer dieser Stoffe ist CBD, das bereits erfolgreich für gesundheitliche Zwecke eingesetzt und inzwischen auch frei verkauft wird. Irritationen kommen auch häufig zustande, weil die Begriffe Cannabis, Marihuana und Haschisch als gleichbedeutend genutzt werden, was so allerdings nicht richtig ist.
Bei Cannabis handelt es sich um die lateinische Bezeichnung der kompletten Hanfpflanze. Für den Rauschmittelkonsum greift man allerdings lediglich auf die unbefruchteten Blütenstände der weiblichen Pflanzen zurück, da nur hier der THC-Gehalt mit rund 6 bis 20 Prozent hoch genug liegt, während er in den restlichen Pflanzenteilen verschwindend gering ausfällt oder mitunter gar nicht messbar ist.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die geernteten, getrockneten Fruchtstände an sich zunächst unschädlich sind. Sie haben abhängig von der Qualität eine grüne, bräunliche, weiße oder gar leicht violette Farbe und werden als Marihuana oder Gras bezeichnet. Die Aktivierung von THC erfolgt erst in dem Moment, in dem dieses erhitzt wird und chemisch die entsprechende Form annimmt, um an Rezeptoren im Gehirn andocken zu können. Haschisch hingegen wird aus einer Mischung aus Harz und Pflanzenfasern gewonnen, die man zu einem Klumpen zusammenpresst. Es weist in der Regel eine höhere THC-Konzentration auf.
Wie das Thema THC seither juristisch gehandhabt wurde
Bis heute greift das Betäubungsmittelgesetz, laut dem sämtlicher Besitz von Cannabis verboten ist. Wobei eine geringe Menge zum Eigengebrauch nicht zwangsläufig die Strafverfolgung nach sich zieht. Die Festlegung dieses Toleranzbereichs ist Ländersache, weshalb es momentan keine bundeseinheitliche Herangehensweise gibt. Meistens lässt man 6 bis 10 Gramm jedoch durchgehen.
Für synthetisch hergestellte Cannabinoide mit gleichem Effekt, die unter anderem unter dem Namen „Spice“ vertrieben werden, gilt darüber hinaus das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Auf welche neuen Regelungen es wohl hinauslaufen wird
Alle bis dahin vorgesehenen Inhalte sind im sogenannten Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums festgehalten, das von Karl Lauterbach vorgestellt wurde und als Grundlage gilt. Dass die Legalisierung damit bereits beschlossene Sache ist, scheint also klar. Nun geht es eben noch um die Festlegung der genauen Rahmenbedingungen und des daraus resultierenden Wortlautes.
Aktuell ist im Gespräch, ab 18 Jahren den Besitz und Konsum von 20 bis maximal 30 Gramm Cannabis straffrei zu erlauben. Damit fällt gleichzeitig die Einstufung als Betäubungsmittel weg, solange der THC-Wert die 15-Prozent-Marke nicht überschreitet. Diese Legalisierung bezieht sich jedoch rein auf natürliche Substanzen, schließt also keine künstlich hergestellten THC-Produkte mit ein. Die Produktion und der Verkauf dürfen innerhalb eines streng reglementierten Rahmens erfolgen. Es soll künftig ebenfalls als straffrei gelten, den Eigenanbau von maximal 3 Hanfpflanzen zu betreiben.
Es ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass man sich dabei nach guten Vorbildern umgesehen hat. Schließlich sind andere Staaten den Schritt der (teilweisen) Legalisierung längst gegangen und haben gute Erfahrungen damit gemacht. So gestattet beispielsweise Kanada die Nutzung von Cannabis und verwandten Produkten. Eine Entkriminalisierung fand unter anderem auch in unseren europäischen Nachbarländern Portugal und den Niederlanden statt. Spanien ist währenddessen dazu übergegangen, den Konsum von THC juristisch als reine Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Wie der zeitliche Rahmen dafür aussieht
Ein konkretes Startdatum für das Wirksamwerden der neuen Bestimmungen ist noch nicht final bestimmt worden. Angedacht ist bis jetzt aber der Jahresbeginn 2024, ab dem zumindest der Privatbesitz begrenzter Mengen von Cannabis als legal gelten soll. Auch diese zeitliche Planung ist im erwähnten Eckpunktepapier festgehalten.
Somit bleibt genug Spielraum, um sich ausführlich mit der konkreten Ausarbeitung des Gesetzes zu befassen und dabei sämtliche Gesichtspunkte mit einfließen zu lassen, um eine sinnvolle Lösung zu finden, die sich auch auf lange Sicht als zukunftsfähig erweist. Wir dürfen dennoch gespannt bleiben, welche neuen Wendungen die Legalisierungspolitik in dieser Hinsicht im verbleibenden Jahr noch nehmen und wie gut sich das letztliche Resultat dann im Alltag auch tatsächlich bewähren wird.
Bildnachweis:
- Cannabis: Wesley Gibbs