Eine Bergverordnung soll im Land Mecklenburg-Vorpommern zukünftig das Genehmigungsverfahren für Tiefbohrungen – etwa für Aufsuchungsbohrungen oder geothermische Tiefenbohrungen – vereinfachen. Die neue Verordnung fußt auf der Ermächtigungsgrundlage des Bundesberggesetzes (BBergG).

Da eine solche Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht bestand, waren Genehmigungsverfahren sowohl für das Bergamt des Landes, besonders aber für antragstellende Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden. Mehrere Bundesländer verfügen bereits über eine derartige Regelung, die für Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als hundert Metern gelten.
In Mecklenburg-Vorpommern laufen derzeit Tiefenbohrungen für den Bau von Erdgasspeichern sowie Erkundungsbohrungen für Erdöllagerstätten in Vorpommern. Unter Bergaufsicht stehen auch das erste Geothermieheizwerk Deutschlands in Waren und das erste Geothermieheizkraftwerk Deutschlands in Neustadt-Glewe. Weitere Vorhaben, wie das geplante Geothermiekraftwerk Schwerin-Waisenhausgärten der Stadtwerke Schwerin GmbH, sollen folgen.