Überprüfung einer Stasi-Tätigkeit bis 2019 möglich

Am Freitag, den 30. September 2011 hat die Bundesregierung die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, StUG,1 verabschiedet.

Überprüfung einer Stasi-Tätigkeit bis 2019 möglich

Notwendig wurde die Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch den Ablauf der gesetzlichen Überprüfungsfristen und den sich wandelnden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört dabei zu den wichtigsten Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. In der öffentlichen Debatte hat sich u. a. gezeigt, dass der gesellschaftliche Bedarf an Überprüfungen bestimmter Personengruppen auch in den kommenden Jahren andauern wird. Um das notwendige Vertrauen in öffentliche Institutionen und politische Gremien zu stärken, ist weiterhin Transparenz erforderlich.

Mit der Novelle wird die zum 31. Dezember 2011 auslaufenden Überprüfungsmöglichkeit von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bis zum Jahresende 2019 verlängert. Neben der Erweiterung des überprüfbaren Personenkreises werden auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen erweitert. Zukünftig können alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ab der Besoldungsgruppe A9 beziehungsweise Entgeltgruppe E9 überprüft werden.

  1. 17/5894, 17/7170[]

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