Ursachensuche für eine abgestorbene Hecke: Nachbarin oder Klimawandel ?

Für eine Thuja-Hecke, die vom Nachbarn absichtlich beschädigt worden ist, muss dieser keinen Schadensersatz zahlen, wenn die Hecke aufgrund der klimatischen Veränderungen in der Pfalz mit heißen Sommern und starken Winden vertrocknet ist.

Ursachensuche für eine abgestorbene Hecke: Nachbarin oder Klimawandel ?

So hat das Landgericht Frankenthal in dem hier vorliegenden Fall eines Nachbarschaftsstreits aus Altrip entschieden. Der Eigentümer einer abgestorbenen Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze zu seiner Nachbarin hat diese für das Absterben verantwortlich gemacht. Er ist der Meinung, die Nachbarin hätte die Hecke über Jahre hinweg geschädigt.  Von der Nachbarin wird für die Anpflanzung einer neuen Hecke die Kosten von mehr als 8.000 €  verlangt.

In seiner Urteilsbegründung hat das Landgericht Frankenthal ausführlich erläutert, dass zwar nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sehr viel dafür spreche, dass die Nachbarin die Hecke mehrfach absichtlich beschädigt habe, z. B. durch Abknicken von Ästen und Zweigen sowie durch das Angießen von Flüssigkeiten. Aber zur Überzeugung des Landgerichts Frankenthal habe der beauftragte Baumsachverständige festgestellt, dass die Thuja-Hecke nicht vergiftet wurde, sondern aufgrund der klimatischen Veränderungen in der Pfalz mit heißen Sommern und starken Winden vertrocknet sei. Hierbei betonte der Sachverständige, dass die Thuja aufgrund ihres hohen Wasserbedarfs für die Region der Vorderpfalz immer weniger geeignet sei und nur bei einer intensiven und langanhaltenden Bewässerung gedeihen könne.

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Also sei die Hecke durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen und die Ursache für das Absterben war nicht im Verhalten der Nachbarin zu sehen. Somit muss die Nachbarin die Kosten für die Anpflanzung einer neuen Hecke von mehr als 8.000 € nicht übernehmen.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 28. Juli 2020 – 7 O 501/18

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