Weg in die Selbstständigkeit: Darauf sollten Sie achten

Die Selbstständigkeit verspricht für viele Menschen Freiheit, Unabhängigkeit sowie finanziellen Wohlstand. Sich selbstständig zu machen ist jedoch auch mit viel Arbeit, Engagement sowie Aufopferung verbunden. Besonders in der Anfangsphase kann mit der Selbstständigkeit auch sehr viel Unsicherheit einhergehen. Finanzielle Rücklagen sollten unbedingt im Vorfeld gebildet werden, um im Falle eines Misserfolges nicht in finanzielle Notlage zu geraten. Wenn Sie eine zündende Idee haben, gerne eine Nebeneinkunft erwirtschaften möchten oder Ihren Traum verwirklichen wollen, können Sie sich selbstständig machen. Worauf es dabei ankommt und was Sie rechtlich beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Weg in die Selbstständigkeit: Darauf sollten Sie achten

Welche Rechtsform möchten Sie annehmen?

Wer ein Unternehmen gründen möchte, benötigt in Deutschland eine Rechtsform. Die Bandbreite ist dabei sehr groß, sodass es zunächst schwerfallen kann, sich für das richtige Konzept zu entscheiden. Noch bevor Sie Ihre Gewerbeanmeldung beim Finanzamt abgeben können, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als GmbH, GbR oder als Einzelunternehmen auftreten möchten. Diese Entscheidung sollten Sie auf keinen Fall leichtfertig treffen. Denn dies regelt nicht nur die Finanzen, sondern auch die Haftung sowie Haftungsbeschränkungen, ebenso wie den Kapitalbedarf. Zudem müssen bestimmte Rechtsformen Ihres Unternehmens in das Handelsregister eingetragen werden und regelmäßig Bilanzen vorlegen.

In kleinen Schritten in die Selbstständigkeit


Die Selbstständigkeit geht mit hoher finanzieller Belastung einher? Sie sorgen sich vor dem Aufgaben Ihres Angestelltenverhältnisses? Dann können Sie das Gelingen Ihrer Selbstständigkeit nebenberuflich erproben. Dazu melden Sie beim Finanzamt wie zuvor beschrieben das Gewerbe an. Nun gilt es mit dem Vorgesetzten zu besprechen, dass Sie gerne nebenberuflich selbstständig tätig werden möchten. Hierbei ist zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber einer nebenberuflichen Tätigkeit zustimmen muss. Sie sollten in keinerlei Konkurrenz zu Ihrem Unternehmen stehen.
In der nebenberuflichen Selbstständigkeit können Sie zunächst von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Diese geht mit einer vereinfachten Buchhaltung sowie der Verzicht der Umsatzsteuervoranmeldung einher. Ebenso profitieren Sie von günstigeren Preisen für Ihre Privatkunden, da die Umsatzsteuer entfällt. Sie können mit einem deutlichen Vorteil in den Wettbewerb starten. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Umsätze beschränkt sind. Von der Kleinunternehmerregelung kann nur Gebrauch machen, wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro und in dem laufenden Jahr nicht mehr als voraussichtlich 50.000 Euro Umsatz machen wird.

Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit?


Bevor Sie ein Unternehmen anmelden, gilt es die Frage zu klären, ob Sie auch freiberuflich tätig sein können. Die Voraussetzungen für eine Freiberuflichkeit sind etwas anders gefasst, als bei der gängigen Selbstständigkeit.Zunächst einmal müssen Sie eine laut § 18 EStG eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Hierunter fallen Autor/innen, Rechtsanwälte, Buchprüfer oder auch Tänzerinnen. Ebenso können Sie sich auf diversen Plattformen wie kaufmich.com anmelden, welche eine Vermittlungsgrundlage für Frauen mit heißen Hobbies darstellt. Ebendiese Dienstleistung kann in gewissen Zügen auch als freiberuflich anerkannt werden. Üben Sie diese Tätigkeit freiberuflich aus, profitieren Sie von vielen Vorteilen. So müssen Sie keine Gewebesteuer zahlen, ersparen sich die Bilanzierung ebenso wie die Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer. Ebenso erhalten Sie eine Ermäßigung in der Sozialversicherung. Die Künstlersozialkasse beispielsweise unterstützt Künstler/innen und Publizist/innen, indem sie gewisse Anteile der Krankenversicherung übernimmt.

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