Welche rechtlichen Aspekte müssen Sie beim Abriss eines Hauses beachten?

Dass ein Haus abgerissen wird, ist sicherlich keine alltägliche Sache. Meist stehen hier wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Das Grundstück soll neu erschlossen werden oder die Sanierung eines alten Hauses lohnt sich nicht. Da scheint es naheliegend, dass es eine Vielzahl von gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften zu beachten gibt. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu den rechtlichen Aspekten beim Abriss eines Hauses.
 

Welche rechtlichen Aspekte müssen Sie beim Abriss eines Hauses beachten?

Ist eine Abrissgenehmigung erforderlich

Grundsätzlich ist in vielen Fällen keine Abrissgenehmigung erforderlich. Der Abriss eines Hauses muss jedoch dem zuständigen Bauamt gemeldet werden. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, ist in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Es lässt sich daher keine bundeseinheitliche Aussage treffen, ob eine Genehmigung im Einzelfall erforderlich ist oder eben nicht. Gebäude, die unter einer Größe von 300 m³ liegen, bedürfen häufig keiner Abrissgenehmigung. Wenn Sie also einen Abriss planen, müssen sie sich mit den entsprechenden landesrechtlichen Voraussetzungen vertraut machen. Wenn eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist, sollten Sie in keinem Fall mit den Abrissarbeiten beginnen, bevor die Genehmigung nicht erteilt wurde. Anderenfalls winken hier empfindliche Geldstrafen, die durchaus in den sechsstelligen Bereich gehen können.


Firmen wie Bau- und Abrissunternehmen NAPA aus Berlin, die Sie mit dem Abriss beauftragen, müssen über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Hierüber sollten Sie sich im Vorhinein in Beratungsgesprächen informieren.
 

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Ausnahmen

Auch wenn für viele Gebäude grundsätzlich keine Abrissgenehmigung erforderlich ist, so gilt das nicht für Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen. Für denkmalgeschützte Gebäude ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich, welche bei der zuständigen Behörde für Denkmalschutz eingeholt werden muss. Auch hier gelten die entsprechenden Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zum Denkmalschutz.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt es regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da die Abrissgenehmigung in aller Regel vom Zustand des Gebäudes abhängig ist. Bei der Frage, in welchem Zustand sich ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, kommt es oft zu Streitigkeiten.

Eine weitere Ausnahme bilden Gebäude in einem Sanierungsgebiet. Auch hier ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Diese erhalten Sie bei der zuständigen Sanierungsbehörde. Häufig sind hierbei diverse Auflagen zu erfüllen.
 

Für Schäden an anderen Häusern sind Sie schadenersatzpflichtig

Sollte sich das Gebäude, das Sie abreißen möchten, in unmittelbarer Nähe zu anderen Gebäuden befinden, ist Vorsicht angebracht. Denn Sie sind für die ausreichende Sicherung des umliegenden Gebäudes bzw. der umliegenden Gebäude verantwortlich. Wenn ein benachbartes Objekt im Rahmen des Abrisses beschädigt wird und Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie für die notwendige Absicherung nicht ausreichend Sorge getragen haben, sind Sie für die Beschädigung haftbar. Demzufolge sind Sie auch entsprechend zu Schadenersatz verpflichtet.
 

Die Entsorgung

Ein weiterer rechtlicher Aspekt liegt in der Entsorgung des Bauschutts. Hierbei sind Sie für sachgerechte Sortierung und Entsorgung verantwortlich. Eine unsachgemäße Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern belegt werden kann. Dabei werden die Materialien bereits auf der Baustelle sortiert. Die Sortierung erfolgt dabei in

  • Metall,
  • behandeltes Holz,
  • unbehandeltes Holz,
  • Bauschutt,
  • Sondermüll und
  • normaler Müll.
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Soweit möglich können die Materialien mit dem Bagger vorsortiert werden. Der Rest muss handverlesen werden. Dies ist allerdings auch eine wirtschaftliche Frage, denn einige Materialien können wiederverwendet oder direkt auf der Baustelle weiterverarbeitet werden.
 

Fazit

Beim Abriss eines Hauses greifen diverse rechtliche Bestimmungen, die regional – von Bundesland zu Bundesland – unterschiedlich sind oder sein können. Insofern ist es ratsam, wenn Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen informieren.