Als Ausbildungsberuf gibt es den Detektiv in Deutschland nicht, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Das heißt, jeder mit einer entsprechenden Neigung und Eignung kann Privatdetektiv werden. Wer als Berufsermittler arbeiten möchte, sollte gewillt sein, auch zu ungewöhnlichen Zeiten zu arbeiten: Nachts oder am Wochenende sind Detektive ebenso aktiv am Ermitteln und tragen Indizien zusammen, wie auch tagsüber. Privatdetektive observieren Verdächtige, Suchen im Geheimen nach belastenden Beweisen, die auch vor Gericht verwendet können, und sprechen inkognito mit vielen Menschen. Es gehört daher unbedingt zum eigenen Persönlichkeitsprofil eines privaten Ermittlers, dass der Kontakt mit anderen Menschen als angenehm empfunden wird.

Ein Quäntchen an Diplomatie und Einfühlungsvermögen können nicht schaden, um auch aus dem Tatverdächtigen selbst relevante Informationen zur Sache herauszubekommen. Abschließend müssen alle Beweise und Ermittlungsergebnisse dokumentiert werden, daher muss sich ein Detektiv auch mit üblichen Büroarbeiten herumschlagen und natürlich seine Buchhaltung für die Finanzbehörden ordentlich führen. Wer bereits mehrere Jahre Berufserfahrung sammeln konnte, und eine eigene Detektei eröffnet, kann auch jemanden einstellen, der Buchhaltung und Bürokommunikation übernimmt. Dazu ist es nötig, dass das eigene Unternehmen über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, um diese Dienstleistungen entgeltlich durch Dritte durchführen zu lassen.
Die Einsatzgebiete von Privatdetektiven: Von der Vermisstensuche bis zur Wirtschaftsspionage ist alles dabei
Es ist für jeden privaten Ermittler möglich, sich auf einen Fachbereich zu spezialisieren. Einige Detekteien haben sich auf den Schutz von Personen fokussiert, wobei es sich um einen recht risikofreudigen Arbeitsbereich handelt. Es empfiehlt sich in diesem Fall für den Privatdetektiv, einen Waffenschein zu besitzen, der dazu ermächtigt, eine Waffe ständig bei sich zu führen. Auch geeignete Schutzkleidung kann nötig werden, wobei sich die Sicherheitswesten im Personenschutz insofern voneinander unterscheiden, als dass es kugelsichere Westen, wie auch hieb- und stichfeste Sicherheitswesten gibt. Je nach persönlichen Vorlieben können private Ermittler aber in ganz verschiedenen Bereichen aufklären.
Kaufhausdetektiv und private Streitereien
Als privater Ermittler zieht es einige in die großen Geschäfte. Dort werden ständig externe Sicherheitsleute gesucht, die zusätzlich zur Videoüberwachung ein Auge darauf haben, dass nichts gestohlen wird. Auch im privaten Bereich, dem sogenannten Zivilrecht, werden Privatdetektive aktiv und überprüfen das Einhalten von Eheverträgen, suchen nach vermissten Personen oder observieren bei dem Verdacht des Stalkings – um nur einige Einsatzgebiete zu nennen. Zivilrechtlich ist das Spektrum besonders groß. Ein Detektiv wird immer dann aktiv, wenn die Polizeibehörden überlastet sind oder Auftraggeber nicht ausreichend Beweise für einen Anfangsverdacht liefern können, die für eine strafrechtliche Anzeige ausreichen würden.
Wirtschaftsspionage, Schwarzarbeit und Spesenbetrug
Spannend wie im Film geht es im Bereich der Wirtschaftskriminalität auch teilweise zu. Häufig wenden sich Gründer und Unternehmer an einen Privatdetektiv in der Nähe, wenn einzelne Mitarbeiter im Verdacht stehen, etwas aus dem Unternehmen gestohlen zu haben, unerlaubt der Arbeit fern zu bleiben („krankfeiern“) oder auch die Lohnfortzahlung zu missbrauchen. Aber auch, wenn sensible Daten aus dem eigenen Unternehmen unerlaubt weitergegeben werden, damit sich Dritte einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Wenn in der Firma eine Videoüberwachung installiert werden soll, ist der private Ermittler ebenfalls gefragt.
Vor allem in Fragen zum Datenschutz kann er kompetent beraten, denn das unerlaubte Aufnehmen von Mitarbeitern und Angestellten ohne deren Wissen bleibt in Deutschland nur bei einem dringenden Tatverdacht ohne rechtliche Konsequenzen. Ansonsten erfordern es die europaweiten Richtlinien zum Datenschutz, dass jede Videoüberwachung angekündigt wird, auch ein schriftliches Einverständnis kann nötig werden, wenn Kameras zum Beispiel am Arbeitsplatz fest installiert werden sollen und nicht nur den Zugang zum Unternehmen überwachen.
Genehmigungen, um als Berufsdetektiv arbeiten zu können
Wer Beweise gerichtstauglich sichern, Adressen von privaten Personen ermitteln, Auskünfte zur Bonität von Privatpersonen erhalten und noch viele andere typische Aufgabengebiete eines Privatdetektivs übernehmen möchte, benötigt eine Gewerbeberechtigung nach § 94 Z 62 der Sicherheitsgewerbe-Verordnung. Nur durch eine dementsprechende Erlaubnis der deutschen Behörden darf ein privater Ermittler anders agieren als jede andere natürliche Person, wobei es jedem Deutschen zum Beispiel möglich ist, einen dringend Tatverdächtigen so lange aufzuhalten, bis die Polizei eingetroffen ist. Als ein illegales Festhalten oder eine juristisch korrekte Freiheitsberaubung gilt dies solange nicht, wie eine zugrunde liegende Straftat nicht ausgeschlossen werden kann.
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