Das Erfordernis „Kunden betreuen“ iSd. Tätigkeitsbeispiels der Ziff. 1 Fall 1 der Vergütungsgruppe 7 BAT/AOK-Neu setzt eine qualifizierte fachliche Beratung voraus.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das in der Vorinstanz hiermit befasste Thüringer Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Arbeitnehmerin
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