Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und die kirchliche Einrichtung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf kirchliche Einrichtungen uneingeschränkt Anwendung.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin verpflichtet ist, die klagende Kinderkrankenschwester wie die in derselben Einrichtung tätigen Heilerziehungspfleger zu vergüten. Die Kinderkrankenschwester

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Bundesarbeitsgericht

Die fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

Bei Massenentlassungen führt nicht jeder Fehler in der Anzeige an die Agentur für Arbeit automatisch zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen. Geringfügige Abweichungen bei der Zahl der angekündigten Entlassungen können daher unschädlich sein, sofern sie den Zweck des Anzeigeverfahrens nicht beeinträchtigen.

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Kind

Streiks in Berliner Kitas

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Landes Berlin abgewiesen, mit der das Land der Gewerkschaft ver.di untersagen wollte, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Durchsetzung von Streikforderungen über bestimmte Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und

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Geldscheine

Versorgungszusage – Auslegung und Vollzugspraxis

Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Arbeitgeberin kann (ergänzend) Rückschlüsse auf ihre objektive Auslegung zulassen.

In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stritten Arbeitnehmer und Arbeitgeberin über die Berechnung laufender Leistungen der

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Bundesarbeitsgericht

Versetzungen vor einem Betriebs(teil)übergang

§ 106 GewO verbietet nicht generell vorgelagerte Versetzungen von Arbeitnehmern in eine übergehende wirtschaftliche Einheit zur Vorbereitung eines Betriebs(teil)übergangs.

Diese Rechtsfrage ist für das Bundesarbeitsgericht offenkundig und seit den Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2025. Denn wäre eine

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Kirche Berzdorf

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen

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Bundesarbeitsgericht

Revisionsbegründung beim Bundesarbeitsgericht

Für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung müssen die Revisionsgründe angegeben werden. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Die Revisionsbegründung muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar

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Bundesarbeitsgericht

Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen

Ein Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen, die am Flughafen Personen- und Gepäckkontrollen durchführen, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion von Beschäftigten dar, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen.

In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde über eine Entschädigung nach

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