Urlaubsabgeltung für den Mehrurlaub nach dem TV-L

Die Urlaubsregelung im TV-L knüpft den Anspruch des Beschäftigten auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nicht daran, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wieder erlangt.

Urlaubsabgeltung für den Mehrurlaub nach dem TV-L

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesarbeitsgericht der Klage eines Arbeitnehmers teilweise stattgegeben, der den ihm nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zustehende Mehrurlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten haben wollte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2012 – 9 AZR 618/10

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