Anwaltliche Versicherung

Grundsätzlich kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist. Dafür muss der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern1.

Anwaltliche Versicherung

So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Der Klägervertreter hat auf einem Anwaltsbriefbogen und als „Rechtsanwalt“ zeichnend ausdrücklich und unter Bezugnahme auf § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO aF versichert, dass die übermittelten Dokumente inhaltlich übereinstimmen. Damit hat er die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. April 2022 – 3 AZB 2/22

  1. BGH 5.07.2017 – XII ZB 463/16, Rn. 14[]

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