Wie das Handelsblatt berichtet, hat sich die Bundesregierung auf eine neue Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz verständigt. Geplant ist wohl, im Rahmen der derzeit im Bundestag behandelten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einen Paragraph 32 „Datenerhebung, ‑verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ in das BDSG einzufügen.

Über den genauen Inhalt der Regelung liegen noch keine nachprüfbaren Informationen vor.