Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit morgen in Kraft, womit Mindestlöhne für sechs weitere Branchen mit rund vier Millionen Arbeitnehmern möglich werden. Dies betrifft die Branchen
- der Altenpflege und ambulanten Krankenpflege,
- der Sicherheitsdienstleistungen,
- der Abfallwirtschaft,
- der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
- der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und
- der Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
Mit dem morgigen Inkrafttreten können in diesen sechs einbezogenen Branchen die Tarifvertragsparteien einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung ihres Tarifvertrages stellen. Für die Pflegebranche treten darüber hinaus spezielle Regelungen in Kraft, welche die Besonderheiten der Branche berücksichtigen.










