Arbeitsschutz im privaten Bereich

In Verbindung mit den zahlreichen Silvesterfeiern ist es auch diesmal wieder zu einigen Unfällen gekommen, bei denen sich Menschen verletzt haben. Die ausgelassene Stimmung, Alkoholgenuss und der Umgang mit Feuerwerk sind eine gefährliche Mischung, die schnell zu einem Unfall führen kann, bzw. sich bei einem Unfall erheblich auswirken kann.

Arbeitsschutz im privaten Bereich

Besonders im privaten Bereich wird oft nicht bis zur letzten Konsequenz auf Schutz und Sicherheit geachtet. Leider wird die Gefahr häufig unterschätzt. In der privaten Umgebung und dem eigenen Zuhause überwiegt das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit. Mögliche Verletzungsgefahren werden nicht wahrgenommen oder ausgeblendet. „Einen selbst kann das nicht widerfahren“ und „das kann nur in der Ferne, außerhalb der vertrauten Umgebung passieren“ – mit diesen Worten ignorieren die meisten Menschen die Unfallgefahr in ihrem vertrauten Heim.

Die Realität besagt aber, dass sich die meisten Unfälle zuhause ereignen! Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat es im Jahr 2013 ca. 8600 Unfalltote und schätzungsweise 2,80 Mio. Unfallverletzte im Hausbereich gegeben. Während ein Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, sich mit der Einstellung des ersten Mitarbeiters um den erforderlichen Arbeitsschutz kümmern muss, sieht das im privaten Bereich vollkommen anders aus. Als Arbeitgeber besteht die Verpflichtung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Je nach Einsatzbereich ist z.B. die passende Kleidung für die Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Im Unternehmen steht dem Arbeitgeber bei der Umsetzung des komplexen Arbeitsschutzes der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite. Darüberhinaus ist es gesetzlich (SGB VII) geregelt, dass „mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sind“ (§ 1, Zif.1 SGB VII).

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Doch während kein Arbeiter in der Stahl-Fabrik ohne die passende Schutzkleidung seine Arbeit aufnehmen darf, oder der Schweißer nur mit entsprechender Schutzbrille tätig werden darf, fragt bei der Freizeitbeschäftigung oder im Haushalt niemand, ob die Hausfrau in der Küche z.B. rutschfeste Schuhe trägt. Genauso wird bei der Gartenarbeit im eigenen Garten nicht darauf geachtet, ob Stahlkappenschuhe und Schutzbrille beim Sägen von Vorteil wären. Aber Gefahren machen vor dem Privatleben keinen Halt – daher sollte man sie auch dort ernst nehmen und möglichst verringern.