Bewerbung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst

Zur Erhöhung seiner Chancen im Auswahlverfahren ist ein schwerbehinderter Bewerber nach § 82 Satz 2 SGB IX von einem öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach § 82 Satz 3 SGB IX entfällt diese Pflicht ausnahmsweise, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.

Bewerbung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst

Ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist an dem vom öffentlichen Arbeitgeber mit der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juli 2009 – 9 AZR 431/08

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Der schwerbehinderte Stellenbewerber - und seine Diskriminierung durch den öffentlichen Arbeitgeber