Das Bundesarbeitsgericht hat einen Überblick über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr 2014 vorgelegt.

Hiernach gingen im vergangenen Geschäftsjahr 2014 beim Bundesarbeitsgericht 2.332 Sachen ein, 352 weniger als im Vorjahr. Von den Eingängen waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren (909 Verfahren) und 53,1 % Nichtzulassungsbeschwerden (1.237 Verfahren). Hinzu kamen 127 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 56 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie drei sonstige Verfahren. Die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren ist um 16,9 % zurückgegangen. Auch die Zahl der Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich um 16,5 % verringert.
Erledigt wurden vom Bundesarbeitsgericht 2.644 Verfahren, im Vorjahr 2013 waren es 2.650 Sachen. Es handelte sich um 1.189 (2013: 1.034) oder 45 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.262 (2013: 1.538) oder 47,7 % Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 145 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 43 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie fünf sonstige Verfahren erledigt.
Zum Jahresende waren beim Bundesarbeitsgericht noch 1.602 Sachen anhängig (2013: 1.911); davon sind 1.160 Revisionen (2013: 1.415).
Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren belief sich beim Bundesarbeitsgericht auf neun Monate elf Tage.
Jahr | Eingänge | Anhängig am Jahresende |
2014 | 2.332 | 1.602 |
2013 | 2.684 | 1.911 |
2012 | 4.082 | 1.883 |
2011 | 3.421 | 2.099 |
2010 | 2.471 | 1.511 |
Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten unter Berücksichtigung der Zurückverweisungen 170 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 14,3 % gegenüber 21,2 % (219 Sachen) im Jahr 2013. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 94 Beschwerden (7,5 % – im Vorjahr 88 entsprechend 5,7 %) erfolgreich.
Jahr | Eingänge | Erledigungen | Bestand |
Beendigung von Arbeitsverhältnissen1 | 25,43% | 35,86% | 15,17% |
593 | 948 | 243 | |
Arbeitsentgelt | 15,35% | 12,03% | 14,73% |
358 | 318 | 236 | |
Tarifvertragsrecht2 | 12,91% | 13,88% | 19,23% |
301 | 367 | 308 | |
Betriebsverfassung und Personalvertretung | 12,05% | 5,56% | 14,86% |
281 | 147 | 238 | |
Ruhegeld3 und Altersteilzeit | 6,65% | 7,75% | 9,36% |
155 | 205 | 150 | |
Sonstige Verfahren | 27,61% | 24,92% | 26,65% |
644 | 659 | 427 |
- Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse; ohne Kündigungen nach § 613a BGB[↩]
- einschließlich Tarifvertragsauslegung und Eingruppierung[↩]
- einschließlich Vorruhestand[↩]