Auch Rechtsanwälte können sich streiten. Rechtsanwälte können sich vor Gericht streiten. Wenn es sein muss auch vor dem Arbeitsgericht über die Anzahl der Toilettenbesuche. So jetzt geschehen in Köln in einem Rechtsstreit zwischen einem angestellten Rechtsanwalt und seinem anwaltlichen ehemaligen Arbeitgeber.
Der Kläger war seit August 2008 als Rechtsanwalt bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten angestellt. Durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08.05. bis 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.
Der Beklagte rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte. Hierfür zog er dem Kläger 682,40 € vom Nettogehalt ab. Der Kläger setzte sich hiergegen zur Wehr mit der Begründung, dass er im Beobachtungszeitraum an Verdauungsstörungen gelitten habe.
Das Arbeitsgericht gab dem angestellten Rechtsanwalt Recht. Eine Neuauflage des anrüchigen Rechtsstreits für die nächste Verdauungsstörung ist allerdings nicht zu befürchten. Der angestellte Rechtsanwalt ist zum 30.06.2009 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. Januar 2010 – 6 Ca 3846/09










