Mitglieder des Betriebsratsgremiums werden alle vier Jahre gewählt. Bei der Planung sowie Durchführung der Wahl gibt es jedoch viele Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Erst dann ist die Wahl auch rechtskräftig. Kein Wunder also, dass die Planung für den neuen Rat frühzeitig begonnen werden müssen. Ein Seminar zur Betriebsratswahl ist daher eine gute Idee, denn dieses zeigt, wie man am besten an die Sache herangeht und worauf ganz genau geachtet werden muss. Doch welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betriebsrat eigentlich?

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Viele Menschen stellen sich die Frage, wozu man den Betriebsrat eigentlich braucht? Welche Aufgaben und welche Pflichten übernimmt der Betriebsrat überhaupt? Der § 80 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes beantwortet diese Frage genau. Ein gewählter Betriebsrat hat die Aufgaben:
Zum einen soll er Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Doch auch die Überwachung der Verordnungen, Gesetze und Tarifverträgen sowie Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen usw. gehören zum Tätigkeitsbereich des Betriebsrates. Auch Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber stehen auf dem Programm. Maßnahmen, die dem Wohl der Belegschaft dienen werden außerdem beantragt. Auch die Förderung von allgemeiner Beschäftigung von benachteiligten oder älteren Arbeitnehmern gehört zum Aufgabenbereich dazu. Ebenso zählt die Beachtung von Schwerbehinderten oder anderen Schutzbedürftigen im Betrieb dazu. Ausländische Arbeitnehmer sollen ebenfalls eingegliedert werden, worauf der Betriebsrat zu achten hat. Schlussendlich geht es auch um den Umweltschutz und die Maßnahmen, die hierfür gefördert werden sollen.
Wie genau entsteht der Betriebsrat?
Ein Betriebsrat darf gewählt werden, wenn in dem Unternehmen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Drei von ihnen müssen in den Rat gewählt werden. Wer genau zählt dabei jedoch als wahlberechtigt?
Generell darf jeder Arbeitnehmer wählen, der für den Betrieb arbeitet und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Außendienstmitarbeiter sowie Telearbeiter und Heimarbeiter, Auszubildende oder Leiharbeiter, die man länger als drei Monate beschäftigt, zählen dazu.
Jeder Mitarbeiter kann sich zur Wahl stellen, der bereits seit sechs Monaten oder länger für den Betrieb tätig ist. Leitende Angestellte sind von der Wahl natürlich ausgenommen.
Warum ist der Betriebsrat wichtig?
Das Gremium des Betriebsrats vertritt das Interesse aller Arbeitnehmer in einem Betrieb. Somit ist dieser befugt, über gewisse Dinge zu verhandeln und diese eventuell sogar umzusetzen. Wer auf einen Betriebsrat verzichtet, verzichtet somit auch auf wichtige Rechte der Arbeitnehmer.
Auch über jede Kündigung muss der Rat informiert werden. Wenn der Betriebsrat einer Kündigung widerspricht, kann er sie zwar nicht unbedingt verhindern, aber er kann die Chancen des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht bei einer möglichen Klage deutlich erhöhen. Wenn der Rat über eine Kündigung gar nicht informiert wird, ist diese unwirksam.
Natürlich kann der Betriebsrat auch sein Mitspracherecht nutzen, um gewisse Dinge im Betrieb zu verhindern oder gar zu fördern. Dabei kommt es genau auf die Situation an. Auch neue Wege und neue Maßnahmen können vorgeschlagen der entwickelt werden, damit die Arbeitsplätze auch langfristig gesehen gesichert und gefördert werden können.
Man sieht also, wie wichtig ein Betriebsrat im Unternehmen ist. Damit die Wahl gut vorbereitet wird, empfiehlt es sich, ein Seminar dafür zu besuchen. Dieses klärt genau auf und bietet die ideale Unterstützung an.