Die Lehrkraft an der Bundeswehrfachschule

Durch einen Fachhochschulabschluss wird das Tatbestandsmerkmal einer „abgeschlossenen Hochschulausbildung“ iSv. Abschn. B Nr. 3 der Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes erfüllt.

Die Lehrkraft an der Bundeswehrfachschule

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2009 – 4 AZR 79/08

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