Ebenso wie bei einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO muss bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Kausalität zwischen der Gehörsverletzung und dem Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden.

Dabei genügt der nachvollziehbare Vortrag, dass das Berufungsgericht bei Beachtung seiner Hinweispflicht möglicherweise anders entschieden hätte.
Hierzu ist darzutun, wie der Beschwerdeführer auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte1.
Daran mangelt es, wenn der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift lediglich angibt, dass er nach einem entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts zu einem bestimmten Aspekt weiter vorgetragen hätte, aber nicht im Einzelnen darlegt, welchen tatsächlichen Vortrag er in diesem Zusammenhang gehalten hätte, sondern sich auf wenige Schlagworte beschränkt, aus denen die Entscheidungserheblichkeit eines angeblichen Verstoßes des Landesarbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht nicht hergeleitet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2017 – 10 AZN 533/17
- BAG 14.03.2005 – 1 AZN 1002/04, zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 67[↩]
- vgl. BVerfGE 21, 191, 194;…
Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug – und die Frage… Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in die Entscheidung über die Fortdauer oder Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung). Das…
Aussagen kindlicher Zeugen – und die Erforderlichkeit eines… Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut.…
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen –… Die Verwendung eines Kennworts für einen Wahlvorschlag ist bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zulässig. Bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen verstößt der…
Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht – und die… Wegen einer Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht kann die revisionsbeklagte Partei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht eine auf § 139…
Nichtzulassungsbeschwerde – und die… Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist ((BAG 27.03.2012 – 3 AZN 1389/11, Rn.19[↩]