Ist der Lohn eines Arbeitnehmers so sittenwidrig gering, dass er Aufstockungsleistungen vom Jobcenter erhält, hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber.
So hat das Arbeitsgericht Eberswalde in dem hier vorliegenden Fall eines Arbeitgebers entschieden, der Stundenlöhne von 1,59 Euro bis 3,46 Euro gezahlt hat. Wegen dieser geringen Stundenlöhne haben die Arbeitnehmer nach dem SGB II Aufstockungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Diese hat das Jobcenter vom Arbeitgeber zurück verlangt.
In seiner Urteilsbegründung hat das Arbeitsgericht Eberswalde ausgeführt, dass die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten.
Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 10. September 2013 – 2 Ca 428/13











