Homeoffice, Isolation und Co. – das müssen Arbeitnehmer wissen

Corona hat die Arbeitswelt rasant verändert. Was früher undenkbar erschien, ist mittlerweile Realität in vielen Betrieben geworden: Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice.

Homeoffice, Isolation und Co. – das müssen Arbeitnehmer wissen

Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Während der Corona-Pandemie müssen nicht nur Arbeitgeber bestimmten Regeln folgen. Auch für die Arbeitnehmer hat sich in den letzten zwei Jahren einiges geändert. Da sich das Infektionsgeschehen ständig ändert, gelten immer wieder verschiedene Regelungen, die individuell zu berücksichtigen sind. Aktuell besteht beispielsweise keine Homeoffice-Pflicht. Auch das regelmäßige Testen am Arbeitsplatz ist nicht mehr vorgeschrieben.

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Schutz

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gegenüber seine Fürsorgepflicht erfüllen und dementsprechend für ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Dazu gehört auch der Infektionsschutz. Es liegt also im Eigeninteresse des Arbeitgebers, die aktuellen Corona-Maßnahmen aktiv zu verfolgen und umzusetzen. Dafür können sich diese beispielsweise an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Arbeitnehmer können aktuell geltende Schutzmaßnahmen einfordern. Dazu können je nach Infektionsgeschehen auch die Maskenpflicht oder 3G-Regelungen gehören.

Leistungsverweigerung aufgrund von Infektionsangst

Arbeitnehmer, die befürchten, sie könnten sich im Betrieb anstecken, haben kein Recht darauf, aufgrund dessen nicht mehr zu Arbeit zu erscheinen. Die Leistungsverweigerung ist nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzmaßnahmen umsetzt und so Infektionen willentlich in Kauf nimmt.

Was ist bei einer Infektion zu tun?

Bei Verdacht auf eine Infektion sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich testen zu lassen. Bei positivem Testergebnis müssen sich Beschäftigte nach wie vor in Isolation begeben. Die Vorgaben für Dauer und Freitestung können je nach Bundesland variieren. Kontaktpersonen von Infizierten müssen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr in Quarantäne. In ihrem eigenen Interesse sollten sie sich aber testen lassen. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, das positive Testergebnis dem Arbeitgeber mitzuteilen. Da sie sich aber auf behördliche Anordnung in Isolation begeben müssen und infolgedessen der Arbeit fernbleiben werden, ist es meist am besten, den Arbeitgeber darüber zu informieren.

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Müssen sich Arbeitnehmer impfen lassen?

Es gibt in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht. Eine Ausnahme stellen bestimmte Berufe im Gesundheitswesen dar. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll besonders vulnerable Menschen vor der Infektion schützen. Dementsprechend muss sich das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, in denen solche gefährdeten Personengruppen betreut werden, seit dem 16. März 2022 impfen lassen.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Der Anteil der Menschen, die zu Hause arbeiten, hat sich während der Pandemie verdoppelt. Jetzt, wo die Infektionszahlen langsam wieder sinken, müssen zahlreiche Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro und nicht wenige von ihnen fragen sich, ob sie eigentlich darauf bestehen könnten, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Tatsächlich gibt es in Deutschland kein Recht auf Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber individuelle Vereinbarungen treffen und die effektive Maßnahme weiterhin zum Infektionsschutz einsetzen. Vor allem Beschäftigte, die ein hohes Risiko eines schweren Verlaufs haben, sollten sich um eine Sonderregelung bemühen und mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Die Situation kann sich aber jederzeit ändern. Während der Pandemie war das Homeoffice zeitweise verpflichtend. Überall dort, wo es realisierbar war, konnte Arbeitnehmer es also auch einfordern. Ändert sich das Infektionsgeschehen wieder, kann das durchaus wieder der Fall werden. Arbeitnehmer sollten sich also stets über das aktuelle Infektionsschutzgesetz und die darin verankerten Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf dem Laufenden halten.

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Wer muss für die Ausstattung im Homeoffice sorgen?

Wird Homeoffice behördlich angeordnet oder vom Arbeitgeber beschlossen, muss dieser auch dafür sorgen, dass ein ordentliches Arbeiten zu Hause möglich ist. Dazu gehört die Anschaffung der notwendigen Ausstattung. Der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass ihm alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis hat sich bewährt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ehrlich miteinander kommunizieren. Wenn es in der Wohnung des Arbeitnehmers bereits einen Schreibtisch gibt, benötigt er wahrscheinlich keinen zweiten.