Immer wieder Überstunden? In diesen Fällen dürfen Arbeitnehmer sie ablehnen

Zu dem modernen Arbeitsalltag gehören Überstunden für die meisten Arbeitnehmer hinzu. Allerdings steht ihnen in einigen Fällen durchaus auch das Recht zu, diese zu verweigern.

Immer wieder Überstunden? In diesen Fällen dürfen Arbeitnehmer sie ablehnen

Das Problem ist den meisten Menschen bestens bekannt: Sie befinden sich im Grunde schon auf dem Weg in den wohlverdienten Feierabend, und plötzlich stellt der Chef die Bitte, noch eine weitere Aufgabe zu erledigen.

Doch besteht für die Arbeitnehmer überhaupt die Pflicht, entsprechende Überstunden zu leisten oder können sie Arbeit, die über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, auch verweigern? Dieser Frage widmet sich der folgende Beitrag.

 Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für mögliche Überstunden

Überstunden darf der Arbeitgeber von seiner Seite aus grundsätzlich nur dann verlangen, wenn im Arbeitsvertrag aufgeführt ist, dass die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden besteht.

Falls Überstunden durch den vorhandenen Tarif- oder Arbeitsvertrag prinzipiell möglich sind, bedeutet dies jedoch noch immer nicht, dass Arbeitnehmer in jeder Situation Überstunden leisten müssen, in welcher der Vorgesetzte dies verlangt.

Falls sich die persönliche Lage am Arbeitsplatz in diesem Zusammenhang undurchsichtig gestaltet, kann eine Beratung durch einen Experten, beispielsweise eine Anwältin für Arbeitsrecht, schnell für Klarheit sorgen.

In diesen Situationen dürfen Arbeitnehmer Überstunden verweigern

Auch bei Überstunden müssen durch den Arbeitgeber nämlich die definierten Höchstgrenzen eingehalten werden, welche das deutsche Arbeitszeitgesetz vorgibt. Dieses gestaltet sich so, dass die Arbeitszeit an Werktagen eine Dauer von acht Stunden nicht überschreiten darf.

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Eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden ist nur dann möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in dem Zeitraum von 24 Wochen beziehungsweise sechs Monaten nicht oberhalb der acht Stunden liegt. Werden diese Grenzen überschritten, steht Arbeitnehmern also ganz klar das Recht zu, die Bitte bezüglich der Überstunden abzulehnen. In einigen Branchen können dabei jedoch auch Ausnahmen gelten.

Wichtig ist auch, dass der Arbeitnehmer bei der Anordnung der Überstunden eventuelle schützenswerte Interessen des jeweiligen Arbeitnehmers beachtet. Diese bestehen etwa in familiären Verpflichtungen. Den Arbeitnehmern muss die Möglichkeit gegeben werden, derartige Interessen in einen angemessenen Einklang mit der beruflichen Tätigkeit zu bringen. Ist dies nicht möglich, können die Überstunden ebenfalls durch den Arbeitnehmer verweigert werden.

Manchmal müssen Überstunden auch sein

Allerdings können auch Szenarien eintreten, in denen das Recht auf Seiten des Arbeitgebers steht, was die Anordnung von Überstunden betrifft. Ein solches besteht etwa in einer nicht vorhersehbaren Notsituation, wie beispielsweise einem Brand an der Arbeitsstätte. Tritt ein solcher Notfall ein, befindet sich der Arbeitgeber im Recht, wenn dieser erwartet, dass jeder Mitarbeiter auch über die herkömmliche Arbeitszeit hinaus verfügbar ist.

Rechtlich wird dies so definiert, dass Mitarbeiter Überstunden leisten müssen, wenn sich damit kurzfristig Gefahren für das Unternehmen abwenden lassen beziehungsweise die zusätzliche Arbeitszeit dem Schutz der betrieblichen Existenz dient. Die Basis der Ausnahme, dass Überstunden bei einer Anordnung in einer solchen Situation nötig sind, besteht in dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben in Notsituationen.

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Falls sich Arbeitgeber jedoch die Frage stellen, ob kurzfristige Aufträge von Kunden nicht ebenfalls als eine solche Notsituation bewertet werden können, ist diese definitiv mit einem klaren „nein“ zu beantworten. Kurzfristige Aufträge oder betriebliche Engpässe sind nicht ausreichend, um einen Notfall und damit zwingende Überstunden zu rechtfertigen.

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