Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat den Jahresbericht 2021 vorgestellt.

Im vergangenen Jahr gingen 1.521 Sachen ein. Davon waren 35,57 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.599 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 25,4 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,14 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 942 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug sieben Monate und sechs Tage.
Von den insgesamt 326 durch streitiges Urteil entschiedenen Revisionsverfahren dauerten
- 14 Verfahren maximal sechs Monate,
- 100 Verfahren zwischen sechs Monaten und einem Jahr,
- 171 Verfahren zwischen einem und zwei Jahren sowie
- 41 Verfahren über zwei Jahre.
Dabei wurde die Revision
- in 34 Fällen durch Vergleich erledigt,
- in 44 Fällen zurückgenommen,
- in 5 Fällen als unzulässig verworfen
- in 195 Fällen als unbegründet zurückverwiesen,
- in 46 Fällen unter Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils zurückverwiesen sowie der Revision
- in 84 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben.
Bei den 34 durch Beschluss erledigten Rechtsbeschwerdeverfahren dauerte das Verfahren
- in 12 Fällen zwischen sechs Monaten und einem Jahr sowie
- in 20 Fällen zwischen einem und zwei Jahren.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass das deutsche Arbeitsrecht zunehmend durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Beispiele sind das Arbeitszeitrecht, das Urlaubsrecht, das Leiharbeitsrecht, das Befristungsrecht, das Betriebsübergangsrecht, das Massenentlassungs-recht, das Datenschutzrecht und Fragen der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Mit der unionsrechtlichen Durchdringung des deutschen Rechts ist ein höherer Arbeitsaufwand verbunden. Neben der nötigen unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts sind vermehrt Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts machte darauf aufmerksam, dass die beauftragten Wissenschaftler zurzeit das Forschungsprojekt „Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954“ ausarbeiten. Das Projekt soll in zwei Schritten die Frage der NS-Belastung der ersten Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts und mögliche Kontinuitäten in der frühen Rechtsprechung des Gerichts untersuchen (vgl. die Pressemitteilung Nr. 28/21 vom 29. September 2021).
Die Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts schreitet voran. Schon bis zum Ende des Jahres 2022 sollen alle zehn Senate mit elektronischen Akten arbeiten.