Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsvertrags aus ist der Schock im ersten Moment groß. Ganz klar, jetzt steht die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Vor allem, wenn die Arbeitsmarktsituation kritisch ist, eine Familie ernährt, vielleicht sogar noch Schulden abbezahlt werden müssen. Nun stellt sich die Frage wie es weiter gehen soll. Ist die Kündigung rechtmäßig, kann und sollte ich diese anfechten? Und habe ich vielleicht Anspruch auf eine Abfindung? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Auswirkungen hat diese, beispielsweise auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, finde ich keinen anschließenden Job? Viele Fragen, deren Antworten im Arbeitsrecht zu finden ist. Um keine (unnötigen) Nachteile in Kauf zu nehmen, seine Rechte zu wahren, sollten die nächsten Schritte nun mit Bedacht getan werden. Empfehlenswert ist, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Ob es nur um eine Beratung geht oder aber um eine Vertretung vor Gericht, im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Ist die Kündigung vom Arbeitgeber rechtmäßig? Der Kampf und den Arbeitsplatz
„Oftmals kommen Mandanten zu spät in unsere Kanzlei. Würde sie früher einen Anwalt konsultieren könnten sie sich viel Ärger ersparen“, so Michael Kohlöffel, Hochschullehrbeauftragter und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Er vertritt Mandanten aus dem Großraum Stuttgart, kann die Optionen nach einer ausgesprochenen Kündigung aufzeigen. Nicht nur darauf bezogen ob diese überhaupt rechtlich Bestand hat. Sondern auch, inwiefern der Gekündigte Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn ja, in welcher Größenordnung. Häufig hat er auch mit Aufhebungsverträgen zu tun. „Hier ist besondere Vorsicht geboten, eine vorschnelle Unterzeichnung kann weitreichende Folgen haben“. Denn wer sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflöst und keinen Nachfolgejob in der Tasche hat riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Und dann wird der Verlust des Arbeitsplatzes aus finanzieller Hinsicht besonders schmerzhaft. Und natürlich wird jegliche Kündigungsschutzklage obsolet. Ob betriebsbedingte, fristlose oder personenbedingte Kündigung: ein Anwalt mit Spezialisierung auf das Arbeitsrecht sollte konsultiert werden. Um zu überprüfen, inwiefern diese Kündigung geltendem Recht entspricht. Oftmals sind es einfache Formfehler die eine Arbeitsvertrags-Kündigung nichtig machen. Konnte dies festgestellt werden stellt sich nun die Frage nach den nächsten Schritten: um den Arbeitsplatz kämpfen oder doch auf eine Abfindung setzen?
Wie hoch kann meine Abfindung sein? Verhandeln mit Rechtsanwalt
Ob Kündigung durch den Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag: eine Abfindung kann über den Verlust des Arbeitsplatzes hinweg trösten, ein finanzielles Polster bieten. Wie hoch diese ausfallen kann hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Anzahl von Jahren, welche man bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Einfach das erste Angebot des Chefs wahrnehmen – selten eine gute Idee. Vielmehr sollte dieses von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Gerade auch deshalb, weil Arbeitnehmer eventuell nur eine relativ hohe Summe sehen, jedoch nicht alle Punkte beachten. Beispielsweise wie die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, und dass diese noch versteuert werden muss. Zieht man diverse Posten von der Abfindungssumme ab kann die Sache schon ganz anders aussehen. Hier kann ein Rechtsanwalt dabei helfen eine höhere Abfindungssumme zu verhandeln.