Am Donnerstag ist die Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk im Bundesanzeiger verkündet worden und somit am Freitag in Kraft getreten. Seit dem 19. März 2010 besteht daher für die ca. 84.000 Arbeitnehmer der Dachdeckerbranche wieder ein gesetzlicher Mindestlohnanspruch. Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk existieren bereits seit dem 1. Oktober 1997, die letzte Mindestlohnverordnung war jedoch bereits ausgelaufen. Die jetzt verkündete Mindestlohnverordnung ist ebenfalls wieder befristet, sie läuft am 31. Dezember 2011 aus.
Der Mindestlohn im Dachdecker-Handwerk beträgt bundeseinheitlich
- ab dem 19. März 2010: 10,60 € und
- ab dem 1. Januar 2011: 10,80 €.











