Mindestlohn in der Grundpflege

Nachdem der Gesetzgeber die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zum 24. April 2009 beschlossen hatte und damit den Weg für einen rechtlich verbindlichen Mindestlohn geebnet hatte, hat sich gestern die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Pflegekommission auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt. Die Einigung sieht einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten ab Inkrafttreten vor. Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen.

Mindestlohn in der Grundpflege
Mindestlohn in der Grundpflege
West
(einschließlich Berlin)
Ost
Höhe Steigerung Höhe Steigerung
ab Inkrafttreten (frühestens 1. Juli 2010) 8,50 € 7,50 €
ab 1. Januar 2012 8,75 € 2,9% 7,75 € 3,3%
Ab 1. Juli 2013 9,00 € 2,9% 8,00 € 3,3%

Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission gelten für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend – zu mehr als 50% der Arbeitszeit – ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Der Pflegemindestlohn soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen. Die vom Pflegemindestlohn umfasste Grundpflege nach dem SGB XI umfasst:

  • im Bereich der Körperpflege: das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm-oder Blasenentleerung
  • im Bereich der Ernährung: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Aufnahme der Nahrung
  • im Bereich der Mobilität: das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, das An-und Auskleiden, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Nicht von dem Mindestlohn umfasst sein werden jedoch

  • Auszubildende und Praktikanten,
  • Hauswirtschaftskräfte und
  • Demenzbetreuer.

In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI.

Der jetzige Beschluss der Pflegekommission ist formell zunächst nur eine Empfehlung. Die rechtliche Umsetzung des von der Pflegekommission empfohlenen Mindestlohns obliegt nun der Bundesregierung.