Kalender

Betriebsrentenanpassung – und der Prüfungstermin

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei Jahren nach dem individuellen Leistungsbeginn die Anpassungsprüfung vorzunehmen hat. Der

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Betriebsrentenanpassung – und der Gewinnabführungsvertrag

Das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags rechtfertigt im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft. Bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber die Belange der Versorgungsempfänger sowie seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.

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Bundesarbeitsgericht

Der Streit um die Schwerbehindertenvertretung – und deren Rechtsmittelbefugnis

Im Streit darüber, ob das Amt einer Schwerbehindertenvertretung über einen bestimmten Zeitraum hinaus weiterbesteht, ist die betroffene Schwerbehindertenvertretung rechtsmittelbefugt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch

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Bundesarbeitsgericht

Schwerbehindertenvertretung – und das Ende der Dienststellenfiktion

Der Wegfall der bundespersonalvertretungsrechtlichen Fiktion eines Dienststellenteils als Dienststelle bewirkt die Beendigung der Amtszeit der dort gewählten Schwerbehindertenvertretung. Grundsätzlich endet die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung nach § 177 Abs. 7 Satz 1 SGB IX mit Ablauf von vier Jahren. Vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung, wenn diese

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AU-Bescheinigung

Arbeitsunfähigkeit – und die Leistungsprämie

Den Parteien einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung bleibt nach § 18 Abs. 6 TVöD/VKA die nähere Ausgestaltung des Leistungsentgelts überlassen. Dabei haben sie unter Beachtung des Zwecks der Tarifnorm einen Regelungsspielraum auch hinsichtlich der Festlegung etwaiger Ausschluss- und Kürzungstatbestände. Ist in einer solchen Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen, in welchen Fällen

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Deutsches Rotes Kreuz

Geringfügig Beschäftigte – und der Grundsatz der Lohngleichheit

Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Beschwerdeberechtigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist

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Vorübergehende Auslandsentsendung – und der Bruttolohn

Der Arbeitgeber erfüllt einen Bruttolohnanspruch in einem Fall mit Auslandsbezug wie dem vorliegenden durch die Abführung der gesetzlich bzw. nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen einschlägigen Steuer, der einschlägigen (Sozialversicherungs-)Abgaben und durch die Auszahlung des restlichen (Netto-)Betrags an den Arbeitnehmer. Die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht beinhaltet bei einer Bruttolohnvereinbarung nicht nur die Nettoauszahlung, sondern

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Karenzentschädigung – und die Einbeziehung von Leistungen Dritter

Schließt der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung (beschränkter) Aktienerwerbsrechte nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit einem Dritten, ggf. einer (Konzern-)Obergesellschaft, sind die dem Arbeitnehmer gewährten Rechte bzw. die nach Wegfall von Beschränkungen zugeteilten Aktien grundsätzlich nicht Teil der „vertragsmäßigen Leistungen“ im Sinne des § 74 Abs. 2 HGB und

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Wet-Lease in der Luftfahrt – als Arbeitnehmerüberlassung

Das in der Luftfahrt praktizierte Wet-Lease stellt keine Arbeitnehmerüberlassung dar. Die Leasinggeberin überlässt seine Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung, vielmehr erbringt sie Dienstleistungen, die nicht von den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umfasst sind. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AÜG kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zustande, wenn

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Gewerkschaftshaus

Partielle Tarifunfähigkeit einer Gewerkschaft?

Ein auf die Feststellung einer lediglich partiellen (branchenbezogenen) Tarifunfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung gerichteter Antrag ist unzulässig. Dies stellte jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem vom Arbeitgeberverband Pflege e. V. (AGVP) eingeleiteten Verfahren fest, in dem darüber gestritten wurde, ob die „ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ in der Pflegebranche tariffähig ist.  di wurde im

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Volkswagenwerk

Untreue – oder: die Vergütung der Betriebsräte

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angeklagten, zwei frühere Vorstände für den Bereich

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht – und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich – als Arbeitgeber – tätig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

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Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen?

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub

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Kalender

Verjährung gesetzlicher Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte

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Chemotherapie

Welche Rechte haben Arbeitnehmer in ihrem Job

Tag für Tag gehen sie zur Arbeit und erledigen ihre Aufgaben, doch welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer eigentlich genau? Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerrechte. Das Recht auf geregelte Arbeitszeiten-

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Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung

Datenschutz ist das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Es ist ein grundlegendes Menschenrecht, das durch internationales Recht geschützt ist und respektiert werden muss. Datenschutzgesetze werden erlassen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, die als alle Informationen über eine identifizierbare Person klassifiziert werden können, die verwendet werden können, um sie

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Pflegeheim

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – und der ungeimpfte Arbeitnehmer

Aufgrund einer bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann ein hiervon betroffener Arbeitgeber die Beschäftigung seiner nicht gegen SARS-CoV-2 gempften Pflegekraft verweigern. Der nicht geimpften Pflegekraft steht in diesem Fall auch kein Annahmeverzugslohn gegen den Arbeitgeber zu. In dem hier vom Arbeitsgericht Köln entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, die

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Impfausweis

Die Täuschung über den Corona-Impfstatus

Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. In dem hier vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall war der 46-jährige Arbeitnehmer bei der Arbeitgeberin seit 2006 als Monteur beschäftigt. Im streitgegenständlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von

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Eurocent

(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer coronabedingten, im Einzelfall tatsächlich gegebenen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen

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Die per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage

Eine von einem Rechtsanwalt bei einem Schleswig-Holsteinischen Arbeitsgericht nach dem 1.01.2020 per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage wahrt nicht die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG  Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erging in einem Rechtsstreit, auf den noch das bis zum 31.12.2021 geltende Recht und damit § 46c ArbGG sowie § 46g

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Bundesarbeitsgericht

Die fristlose Kündigung eines Strahlenschutzbeauftragten – und die Anhörung des Personalrats

Éin Arbeitgeber, der seinem Strahlenschutzbeauftragten außerordentlich fristlos kündigen möchte, muss dem Personalrat nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der – wie § 70 Abs. 6 Satz 2 StrlSchG – zwar eine ordentliche Kündigung ausschließt, die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aber ausdrücklich unberührt

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Bundesarbeitsgericht

Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

Die das Prozessrechtsverhältnis gestaltenden übereinstimmenden Erledigungserklärungen iSv. § 91a ZPO können von den Parteien nicht einvernehmlich beseitigt werden. Bei Prozesshandlungen wie den Erledigungserklärungen iSv. § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO handelt es sich um sogenannte Bewirkungshandlungen. Sie beeinflussen die Prozesslage unmittelbar, da die Rechtshängigkeit der Hauptsache allein durch die

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Bundesarbeitsgericht

Erledigungserklärungen – und ihre Auslegung

Maßgeblich für die Auslegung von Erledigungserklärungen sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln. Im Zweifel sind Prozesserklärungen dahin auszulegen, dass das gewollt

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Flug

Versetzung ins Ausland

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die

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Autohaus

Zusätzliches Urlaubsgeld im niedersächsischen Kraftfahrzeuggewerbe

Der Manteltarifvertrag vom 18.04.2008 für das Kraftfahrzeuggewerbe in Niedersachsen enthält eine Kappungsgrenze, die das zusätzliche Urlaubsgeld auf das höchste Tarifentgelt eines Tarifbeschäftigten des gleichen Betriebs begrenzt und sich nicht n der Vergütung eines vergleichbaren Tarifbeschäftigten ausrichtet. Dies ergibt für das Bundesarbeitsgericht die Auslegung des § 8 Nr. 2 des Manteltarifvertrag

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Eingruppierung eines Sozialarbeiters

Der Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst übt die Tätigkeit eines Sozialarbeiters aus, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 TVöD/VKA aus der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA heraushebt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter geklagt, der

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Sanduhr

Sachgrundlose Befristung in der Zeitarbeit

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG die höchstens dreimalige Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

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Der Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft – und die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

Für einen als Rechtsanwalt zugelassenen Verbandsmitarbeiter besteht bei der Ausübung seiner Verbandstätigkeit vor dem 01.01.2026 keine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs.  Das Tatbestandsmerkmal „durch einen Rechtsanwalt“ in § 46g Satz 1 ArbGG (bzw. § 130d Satz 1 ZPO) ist jedenfalls im Falle eines Verbandsmitarbeiters (hier: Rechtsschutzsekretär), der zur Ausübung eines

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Bundesarbeitsgericht

Fristlose Kündigung eines Datenschutzbeauftragten – wegen reiner Amtspflichtverletzungen

Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten aufgrund reiner Amtspflichtverletzungen ist nach Systematik sowie Sinn und Zweck von § 6 Abs. 4 BDSG unwirksam. Eine reine Verletzung der Pflichten als Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich nur seine Abberufung nach § 6 Abs. 4 S. 1 BDSG rechtfertigen. Aufgrund der möglichen Interessenkonflikte eines

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Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit  können Ansprüche aus Neumasseverbindlichkeiten nicht im Wege der Leistungsklage durchgesetzt, sondern lediglich festgestellt werden. Dies gilt auch für Ansprüche auf Annahmeverzugslohn. Einer gleichwohl verfolgten Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Die mit der Leistungsklage verfolgten Ansprüche für die Zeit

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Amtsgericht Aurich

Neumasseunzulänglichkeit – und ihre Auswirkung auf die Rangfolge

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Masseverbindlichkeiten. Vielmehr sind alle Neumasseverbindlichkeiten quotal zu erfüllen. Innerhalb der Neumasseverbindlichkeiten gibt es nach Darlegung der Neumasseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter keine gesetzlich vorgesehenen weiteren Rangfolgen. Abweichende Ränge können auch nicht im Wege der Analogie entwickelt werden.

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerüberlassung – und die Feststellungsklage gegen den Entleiher

Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesesetzes geltend machen. Dass der Kläger die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – auch – für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt, steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen. Nach § 256

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