Universität Bonn (Hauptgebäude)

Die plagiierende Professorin

Ein Bewerber ist bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben seiner Eignung für die ausgeschriebene Professorenstelle begründen. Insbesondere dürfen nur solche Werke als habilitationsadäquate Arbeiten vorgelegt werden, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen.

Mit dieser Begründung hat das

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Neues Rathaus Hannover

Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst – und die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.

In dem hier

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